Fasnet 2026: Polizei intensiviert Kontrollen und appelliert an die Narren

Die närrischen Tage stehen wieder an: Die Polizei zeigt mehr Präsenz.
Archivfoto: Hegele- Polizei kündigt für Fasnet 2026 verstärkte Kontrollen und hohe Präsenz an.
- Appell: Kein Alkohol am Steuer, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen.
- Besondere Kontrollen: Verbot von Messern bei Veranstaltungen wird strikt überprüft.
- Jugendschutz: Alkohol für unter 16-Jährige verboten, Einschränkungen für 16- bis 18-Jährige.
- Polizei überwacht Sicherheit, bittet Bevölkerung um Hinweise bei Verdachtsfällen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die diesjährige Fasnetssaison hat begonnen. Die ersten Veranstaltungen und Umzüge haben bereits stattgefunden oder stehen in den kommenden Tagen auf dem Programm. Die Polizei bittet trotz aller Narretei um Rücksicht und ein friedliches Feiern.
Die zahlreichen Veranstaltungen rund um die fünfte Jahreszeit bergen auch die Gefahr, etwas tiefer ins Glas zu schauen als sonst. Aus Spaß kann schnell bitterer Ernst werden, besonders wenn man unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht oder am Steuer seines Fahrzeugs von der Polizei erwischt wird. „Mit steigender Trunkenheit erhöht sich aber auch die Gefahr, Opfer einer
Straftat zu werden oder sich selbst zu einer solchen hinreißen zu lassen“, heißt es seitens des Polizeipräsidiums Reutlingen.
Gerade jüngere Narren wollen vieles ausprobieren
Damit sich nicht für den einen oder anderen Narren schon vorzeitig ein persönlicher Aschermittwoch einstellt, gibt die Polizei Tipps und klare Ansagen: „Hände weg von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen - von illegalen Drogen sowieso“, heißt es.
Der klare Appell der Polizei, sollte Alkohol schon geflossen sein: „Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen.“ Auch Fahrgemeinschaften mit einem Fahrer, der nüchtern bleibt, sei eine Möglichkeit.
Gerade jüngere Narren wollen vieles ausprobieren, können aber oft die Folgen nicht abschätzen. Deshalb nehmen die Jugendschutzbestimmungen auch die Erwachsenen in die Pflicht.
„Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten auf Faschingsbällen nichts verloren. Für sie ist auch jeglicher Alkohol tabu. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden, der Ausschank sowie das
Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken - auch Mix-Getränken und Alkopops - sind jedoch nur an Volljährige erlaubt“, so das Präsidium.
Polizei steht in Kontakt mit den Veranstaltern
Generell wird die Polizei bei größeren Veranstaltungen und Umzügen erhöhte Präsenz zeigen und auch vermehrt Kontrollen durchführen. Einen besonderen Schwerpunkt der polizeilichen Kontrollen legen die Polizeibeamten dabei insbesondere auf das gesetzliche Verbot des Führens von Messern jeglicher Art bei öffentlichen Veranstaltungen.
Dies gilt laut Polizei uneingeschränkt, nicht nur in Festhallen, sondern beispielsweise auch auf den Umzügen. Im Rahmen der Kontrollen können Personen angehalten, befragt, die mitgeführten Sachen in Augenschein genommen und Personen nach Messern durchsucht werden. Auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die allgemeine Kriminalität und die abstrakte Terrorgefahr haben die Polizeibeamten im Blick.
Die Polizei steht in Kontakt mit den Kommunen sowie Veranstaltern und ist vor Ort präsent. „Wir können aber nicht überall sein. Unser Appell an die Bevölkerung ist daher: Sprechen Sie uns an,
wenn Ihnen irgendetwas oder irgendjemand verdächtig vorkommt oder wenn Ihnen jemand unangemessen zu nahekommt.“