Ermittlungsgruppe Sigmaringen: Zwei Nordafrikaner sitzen vorläufig in Haft

Zwei Nordafrikaner wurden verhaftet, bei beiden besteht der Verdacht, im Raum Sigmaringen Diebstähle begangen zu haben, einer der beiden soll sich zudem der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben.
dpa- Zwei Nordafrikaner in Sigmaringen wegen Diebstahls und Körperverletzung verhaftet.
- 22-jähriger Tunesier soll sechs Mobiltelefone gestohlen haben; 30-jähriger Marokkaner für mehrere Vergehen angeklagt.
- Ermittlungsgruppe „Asyl“ führte zu Festnahmen; Untersuchungshaft angeordnet.
- Staatsanwaltschaft Hechingen beantragte Haftbefehle; Verhaftungen am 18. und 19. September.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Erneut haben Ermittlungen der beim Polizeirevier Sigmaringen eingerichteten Ermittlungsgruppe „Asyl“ dazu geführt, dass zwei Tatverdächtige jetzt in Untersuchungshaft sitzen.
Mobiltelefone gestohlen
Einem 22-jährigen Tunesier wird zur Last gelegt, im Zeitraum zwischen dem 7. und dem 13.09.24 in insgesamt sechs Fällen im Stadtgebiet von Sigmaringen vorwiegend Mobiltelefone gestohlen zu haben, zweimal davon auf dem Mittelaltermarkt Anfang September. Zusätzlich soll er in einem Fall einen Geschädigten verbal beleidigt haben.
Dem zweiten Tatverdächtigen, einem 30-jährigen Marokkaner, werden insgesamt fünf Fälle des Diebstahls, in einem Fall in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, sowie Beleidigung, Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er steht unter anderem im Verdacht, am 22. August in einem Zug von Aulendorf nach Sigmaringen zwei kleine Messer gezückt und damit gedroht zu haben. Außerdem soll er am 10. September auf dem Gelände der Landeserstaufnahme in Sigmaringen einen Mitbewohner geschlagen und mittels eines spitzen Gegenstands verletzt haben.
Richter ordnen Untersuchungshaft an
Aufgrund der vorläufigen Ermittlungsergebnisse der Ermittler beantragte die Staatsanwaltschaft Hechingen beim zuständigen Amtsgericht in beiden Fällen den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls. Im Rahmen der richterlichen Vorführungen am 18. und 19. September ordneten die jeweils zuständigen Ermittlungsrichter gegen die beiden Tatverdächtigen die Untersuchungshaft an. Seither befinden sie sich in verschiedenen Justizvollzugsanstalten.

