Digitale Stromzähler: Stadtwerke Hechingen warnen vor irreführender Werbepost

Smart-Meter-Gateway an einem digitalen Stromzähler.
Markus Scholz/dpa-tmn/dpa- Stadtwerke Hechingen warnen: Irreführende Werbepost zu Smart Metern verunsichert Kunden.
- Die Briefe stammen von einem privaten Messstellenbetreiber – kein Bezug zu den Stadtwerken.
- Keine Pflicht zur Reaktion oder Terminvereinbarung. Einbau ist nur unter Bedingungen vorgeschrieben.
- Wechsel nicht nötig: Interessierte können sich direkt an die Stadtwerke Hechingen wenden.
- Netzentgelt-Reduzierung entsteht nicht automatisch – meist braucht es steuerbare Geräte ab 4,2 kW.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Aktuell erreichen die Stadtwerke Hechingen vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Werbeschreiben eines Messstellenbetreibers zum Einbau sogenannter Smart Meter (digitaler Stromzähler). Die Stadtwerke Hechingen nehmen die verbreitete Unsicherheit zum Anlass für einen Hinweis: „Diese Werbeschreiben stehen in keinem Zusammenhang mit den Stadtwerken Hechingen oder den Netzen Hechingen.“ Beim Absender der Briefe handle es sich um einen privaten Messstellenbetreiber, der eigenständig am Markt tätig ist.
Die Stadtwerke betonen: „Bürgerinnen und Bürger müssen auf diese Werbeschreiben weder reagieren noch einen Termin vereinbaren.“ Smart Meter seien derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen unter anderem Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden, Betreiber bestimmter Erzeugungsanlagen sowie Nutzer bestimmter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen.
„Kein Wechsel erforderlich“
Unabhängig davon könnten sich interessierte Kunden freiwillig für den Einbau eines Smart Meters entscheiden. Dafür sei jedoch kein Wechsel erforderlich. Wer sich für ein intelligentes Messsystem interessiere oder Fragen zum Einbau habe, könne sich direkt an die Stadtwerke Hechingen wenden.
Wichtig zu wissen sei auch: Eine mögliche Reduzierung der Netzentgelte nach § 14a EnWG entstehe nicht automatisch allein durch den Einbau eines Smart Meters. Voraussetzung sei in der Regel zusätzlich eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, beispielsweise eine Wärmepumpe oder Wallbox mit einem Leistungsbezug von mehr als 4,2 kW, sowie die Erfüllung weiterer gesetzlicher Vorgaben.
Als zuständiger Messstellenbetreiber übernehmen die Netze Hechingen den gesetzlich vorgeschriebenen Smart-Meter-Rollout im gesamten Netzgebiet. Kunden, bei denen der Einbau eines intelligenten Messsystems gesetzlich erforderlich ist, werden von den Netzen Hechingen direkt informiert. Weitere Informationen sind unter www.stadtwerke-hechingen.de zu finden.
