Das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner Pressemitteilung vom 14. Februar angekündigt, dass die Nachweispflicht eines negativen Corona-Tests ab dem 1. März für Gesundheitseinrichtungen entfällt.
Damit wird die Beendigung der Nachweispflicht vom ursprünglich geplanten Ende am 8. April auf den 1. März vorgezogen.
Testpflicht fällt komplett weg
Wie das Zollernalb-Klinikum mitteilt, bedeutet das, dass an den beiden Klinikstandorten in Balingen und Albstadt die Testpflicht
- für alle Mitarbeiter des Klinikums
- für alle Besucher
- für die Gebärenden im Kreißsaal und deren Begleiter
- für alle ambulanten Patienten einschließlich der Patienten des AOPs
beendet ist.
Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher noch bis 7. April
An der Maskenpflicht hält das Bundesministerium für Gesundheit zumindest für die Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen noch bis einschließlich 7. April fest.
Schlagwörter
Coronavirus