Casse-Wegle
: Neuer Streit um Öffnung des umkämpften Junginger Fußwegs?

Bürgermeister Oliver Simmendinger teilt im Amtsblatt mit, Angrenzer hätten Vorgaben eines gerichtlichen Vergleichs bisher nicht erfüllt. Die Gegenseite findet das „befremdlich“.
Von
Matthias Badura
Jungingen/Hohenzollern
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Jungingen Casse-Wegle

Der Zaun am Junginger „Casse-Wegle“ wurde von den Angrenzern noch nicht versetzt. Andererseits fehlt auch die Sperre, die auf Kosten der Gemeinde errichtet werden sollte. Wer ist am Zug?

Matthias Badura
  • Jungingens „Casse-Wegle“ bleibt gesperrt – der Zaun der Anlieger ist noch nicht versetzt.
  • Der Vergleich erlaubt ein Tor, verlangt aber Zaunversatz und eine Umlaufsperre samt Beschilderung.
  • Die Gemeinde bestellt Schilder und will Kosten tragen, sieht jedoch die Anlieger in der Pflicht.
  • Anlieger wollen erst öffnen, wenn die Umlaufsperre steht, und kritisieren das Amtsblatt.
  • Wer zuerst handeln muss, ist im Urteil nicht festgelegt, ein neuer Streit erscheint möglich.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Casse-Wegle in Jungingen (Zollernalbkreis) ist weiterhin nicht passierbar. Wie Bürgermeister Oliver Simmendinger im neuen Amtsblatt mitteilt, liegt das daran, dass die Angrenzer den dort von ihnen errichteten Zaun trotz des Entgegenkommens der Gemeinde, und obwohl ein Gerichtsbeschluss vorliegt, noch nicht versetzt haben. Die Angrenzer wehren sich.

Der Streit um den Durchgang von der Bahnhofstraße zur Märzengasse schien nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen vom 9. Juli klar entschieden. Die Anwohner hatten das Casse-Wegle durch ein Tor und einen Zaun für den zunehmenden Verkehr von Radlern und auch Autos unpassierbar gemacht. Dazu muss man wissen, dass der Weg über ihr Privatgrundstück verläuft. Laut dem Vergleich, auf den man sich in der Verhandlung einigte, darf das Tor stehen und geschlossen bleiben. Der Zaun muss versetzt werden. Zugleich muss jedoch die Gemeinde mit baulichen Maßnahmen – einer „Umlaufsperre“ – und Schildern dafür sorgen, dass der Durchgang für Radler und Autos künftig nicht mehr benutzbar ist. Zudem ist auch der Zaun auf ihre Kosten zu versetzen.

In der Amtsblatt-Mitteilung, die auch unserer Redaktion zuging, schreibt Bürgermeister Simmendinger: „Der Gerichtsbeschluss sieht vor, dass die Wegeverbindung unter den darin festgelegten Bedingungen wieder für den Fußverkehr geöffnet werden kann. Die Gemeinde hat die von ihr zu veranlassenden Schritte vorbereitet. Die erforderliche Beschilderung wurde bereits bestellt. Zudem ist die Gemeinde bereit, die vereinbarten Kosten für die notwendige Versetzung der Einfriedung zu übernehmen. Diese Versetzung ist bislang jedoch nicht erfolgt, sodass der Weg weiterhin nicht geöffnet werden kann.“

„Nur die Sperre hält den Verkehr ab“

Bahnt sich ein neuer Rechtsstreit an? Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärten die Angrenzer: „Wir sind bereit, den Weg zu öffnen, daran halten wir fest.“ Nun verlange die Gemeinde offenbar im ersten Zug von ihnen den Rückbau des Zauns. Doch da ihnen die Umlaufsperre wichtig sei, wollten sie zunächst abwarten, bis sie eingerichtet ist. Die Sperre sei das Einzige, was den  Verkehr auf zwei und vier Rädern abhalte. Ohne die Sperre habe man den unerwünschten Durchlauf wieder auf unabsehbare Zeit „im Hof“, so befürchten sie.

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Weiter legen sie dar: „Unsererseits wurden bisher Fußgänger geduldet. Aufgrund des Vergleichs werden wir bis zum 31. Dezember 2035 keine weiteren rechtlichen Schritte vornehmen, ebenso wenig wie die Gemeinde.“ Die Beschlüsse des Gerichts seien aber eindeutig: Tor darf bleiben, Zaun wird auf Kosten der Gemeinde versetzt. Die Mitteilung des Bürgermeisters im Amtsblatt halten die Angrenzer „für befremdlich, weil wir als die Blockierer dargestellt werden, was überhaupt nicht der Tatsache entspricht.“

Der Casse-Weg sei nie stark frequentiert gewesen. „Erst seit dem Ausbau der Bahnhofstraße wirkt er wie ein öffentlicher Weg, der mit einer Breite  von über 3 Metern über unser Grundstück führt. Seitdem ist natürlich die Frequenz extrem gestiegen.“

Im Urteil nicht klar festgelegt

Die Frage lautet offenbar: Wer ist als Erster am Zug? Wer muss in die Vorleistung gehen? Angrenzer oder Gemeinde? Dieser Punkt ist im ausführlich formulierten Urteil des Verwaltungsgerichtes nach Kenntnis unserer Redaktion nicht ausformuliert. Möglicherweise muss er von Juristen geklärt werden, obgleich es ja im Urteil ebenfalls hieß, dass man auf Weiteres in der Angelegenheit rechtlich nicht gegeneinander vorgehen wird.

Gemeinde konnte es nicht beweisen

Die Gemeinde steht grundsätzlich auf dem Standpunkt, das Casse-Wegle sei öffentlich. Sie konnte sich mit dieser Ansicht jedoch in der Gerichtsverhandlung nicht durchsetzen. Ein älteres Dokument, das ihr Anwalt vorlegte, hielt der Überprüfung nicht stand. Das Verwaltungsgericht tendierte offenbar zu der Ansicht, es sei einstweilen nicht feststellbar, ob der Weg irgendwann offiziell öffentlich gewidmet wurde. Es erkannte aber auch an, dass es sich um einen wichtigen Verbindungsweg im Dorf handelt, der vor allem von Schulkindern benutzt wird. So kam es zum Vorschlag des Vergleichs. Vorausgegangen waren da bereits in der Tor- und Zaun-Sache zwei gerichtliche Entscheidungen – die letzte vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Sie gaben jeweils den Angrenzern recht.