Biber in Gruol: Biber in Gruol: Warum sie nicht vertrieben werden dürfen

Halt, hier sind Biber und dürfen nicht gestört werden: Mit Holzlatten, Flatterband und Warnbaken sind die Stellen im Zimmerner Tal bei Gruol sichtbar gemacht worden.
Thomas Kost- In Gruol breiten sich Biber aus, Spuren deuten auf etwa fünf Tiere oder Familien hin.
- Landwirtschaft ist betroffen, da Felder überflutet wurden – Beschwerden gab es im Frühjahr.
- Schutzstatus: Fangen, verletzen oder töten ist verboten, ebenso das Beseitigen von Bauten.
- Geplantes Verfüllen von Löchern im Zimmerner Tal wurde untersagt, Bereiche sind abgesperrt.
- Weitere Aktivitäten: Unterspülung an Straße bei Fischweihern und gefällte Gefahrenbäume am Kindergarten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Offenbar scheinen sie sich an der Stunzach ziemlich wohl zu fühlen. Gezählt wurden sie zwar noch nicht, aber anhand der deutlich zu sehenden Spuren scheinen schätzungsweise fünf einzelne Biber möglicherweise auch Biber-Familien auf der Markung Gruol unterwegs zu sein. Sie sind nicht nur im Zimmerner Tal oder im Hausertal aktiv, sondern sogar mitten im Ort – und zwar in der Nähe des Kindergartens, wie Ortsvorsteher Reiner Schullian in der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vor der Sommerpause berichtete.
Nicht immer erfreuen die Aktivitäten dieses größten Nagetiers die Betroffenen. Bereits im Frühjahr hatten sich Vertreter des Naturschutzes, des Landwirtschaftsamtes, und des Bauernverbandes vor Ort mit Landwirten getroffen, weil die Biber-Aktivitäten dafür gesorgt haben, dass ihr fruchtbares Ackerland überflutet worden ist.
Löcher verfüllen? Geht nicht
Aber was machen? „Uns sind leider die Hände gebunden“, meinte Schullian gegenüber seinem Gremium. Logisch: Der Europäische Biber genießt die höchste rechtliche Schutzstufe, die das Naturschutzrecht vergibt (siehe Info-Kasten).
Deshalb war es zum Beispiel unmöglich, für mehrere große Löcher im Zimmerner Tal, die auch die Landwirte in der Bewirtschaftung ihrer Felder etwas beeinträchtigen, eine Lösung zu finden. Sie befinden sich hinter der Fußgängerbrücke und sind auf einem schmalen Streifen zwischen Stunzach und einem Acker auf knapp hundert Meter verteilt.
„Wir wollten die Löcher eigentlich verfüllen“. Aber dann hätten sich drei Vertreter des Landratesamtes die Sache vor Ort angesehen und dabei auch noch einen der Biber erblickt, berichtete der Ortsvorsteher seinem Gremium. „Das war für unser Vorhaben der Todesstoß, wir dürfen die Löcher nicht verfüllen“, so Schullian. Man dürfe an dieser Stelle nicht mal mähen, maximal dürfe man sie absperren. Das ist inzwischen geschehen. Mit Holzlatten und rot-weißen Flatterbändern sowie mehreren Warnbaken wurden die Stellen kenntlich gemacht, auch damit nicht aus Versehen ein Fußgänger in eines der Löcher reinfällt.
Bauhof muss eingreifen
Auch am Mistelwiesengraben nordwestlich von Gruol bei den großen Fischweihern sind Biberspuren sichtbar. „Er gräbt sich unter der Straße durch“, berichtete Ortschaftsrat Marvin Kleinmaier. An der Stelle habe sich in der Straße nach seiner Darstellung eine Senke gebildet, man würde sie sogar merken, wenn mit dem Schlepper drüberfahre.
Dort wo die Stunzach innerorts am Kindergarten vorbeifließt, waren die Nager auch schon fleißig am Ufer-Gehölz zugange. Der städtische Bauhof, so informierte der Ortsvorsteher, habe verschiedene angenagte Bäume und Gehölze inzwischen aus Sicherheitsgründen vollends gefällt. Ortschaftsrat Jochen Wiest berichtete von mindestens zwei Biberbauten im Hausertal.
Geschützte Tierart
Der Biber ist eine nach nationalem und europäischem Schutzrecht streng geschützte Art. Es ist unter anderem streng verboten, ihn zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Auch seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Im Einzelfall können die Naturschutzbehörden von diesen Verboten Ausnahmen zulassen. Die Landesregierung hat hiervon im Februar Gebrauch gemacht, indem sie per Verordnung den Abschuss von „Problem-Bibern“ durch weniger bürokratischen Aufwand zulassen wollte. Doch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat im Juni einen Eilantrag des Vereins Naturschutzinitiative stattgegeben und die Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt.
