BGH bestätigt Landgericht Hechingen: Geldautomatenspreizer müssen ins Gefängnis

Eine ganze Serie von Geldautomaten hat die Diebesbande mit Spreizern aufgebrochen.
Giacinto CarlucciWie das Landgericht Hechingen mitteilt, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt ein wichtiges Urteil aus dem Vorjahr bestätigt.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Hechingen hatte am 20. Juli 2023 acht Angeklagte wegen einer Serie von Geldautomatenspreizungen verurteilt.
Mit professionellen Rettungsspreizern geknackt
Im Zeitraum von Ende 2021 bis Ende 2022 waren im Großraum Sigmaringen, Titisee–Neustadt und Rosenberg in sechs Fällen Geldautomaten mit professionellen Rettungsspreizern geknackt worden. Die Spreizer waren speziell für Feuerwehrleute zur Bergung von Menschen, die nach Unfällen in ihren Autos eingeschlossen sind, hergestellt worden. Die Rettungsspreizer hatten die Täter bei Einbrüchen aus Feuerwehrhäusern entwendet. Teilweise waren die Täter, die aus dem Kosovo stammen, nur zur jeweiligen Tatbegehung nach Deutschland eingereist.
Große Mengen an Bargeld erbeutet
In vier Fällen gelang es den Angeklagten, große Mengen an Bargeld zu erbeuten, in zwei Fällen brachen sie die Tat aus Furcht vor Entdeckung ab. In allen Fällen entstanden erhebliche Sachschäden.
Der Hauptangeklagte wurde wegen schweren Bandendiebstahls in sechs Fällen, davon in zwei Fällen wegen des Versuchs, in allen Fällen jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung, zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Die anderen Angeklagten erhielten je nach Tatbeteiligung geringere Freiheitsstrafen. Fünf der acht Angeklagten legten gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen Revision ein.
Durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. März 2024 wurden die Revisionen der Angeklag–ten jeweils verworfen, weshalb das Urteil des Landgerichts Hechingen rechtskräftig ist.

