BGH bestätigt Hechinger Urteil
: Haftstrafe für Kindesmissbrauch an Stieftochter und Nachbarsmädchen

Ein 42-Jähriger muss wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt ein Urteil des Hechinger Landgerichts.
Von
swp
Hechingen/Sigmaringen
Jetzt in der App anhören
Kindeswohlgefährdung: ARCHIV - 02.08.2022, Österreich, Mayrhofen: Ein Mann hält ein Kind fest am Arm (gestellte Szene). (zu dpa: «Fast jede fünfte Frau weltweit hat als Kind sexuelle Gewalt erlebt») Foto: Annette Riedl/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Hechinger Urteil gegen einen 42-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist rechtskräftig (Symbolfoto).

Annette Riedl/dpa
  • BGH bestätigt Urteil: 42-Jähriger erhält 2 Jahre, 9 Monate Haft für sexuellen Missbrauch von Kindern.
  • Taten an Stieftochter (11) und Nachbarstochter (15) in Sigmaringen 2023 und 2024 verübt.
  • Missbrauch fand teils während Abwesenheit der Ehefrau im Ausland statt.
  • Täter bestritt die Vorwürfe weitgehend in der Hauptverhandlung.
  • Urteil des Landgerichts Hechingen ist seit Juli 2025 rechtskräftig.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Rechtskräftig geworden ist jetzt ein Urteil der 1. großen Jugendkammer des Landgerichts Hechingen vom 25. Februar 2025. Die Kammer hatte einen 42-jährigen Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Tat geschah jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und sexuellem Übergriffs unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage.

Während die Mutter im Ausland war

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte ein sexuelles Interesse an seiner elfjährigen Stieftochter und später auch an der 15-jährigen Tochter der Nachbarn entwickelte. Weiter heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts: „Im Mai und Juni 2023 verübte der Angeklagte sexuelle Handlungen an seiner Stieftochter beziehungsweise ließ solche von ihr an sich durchführen.“ Die Taten fanden im gemeinsamen Haushalt im Landkreis Sigmaringen statt, während sich die Ehefrau und zugleich Mutter seiner Stieftochter beruflich im Ausland befand.

Übergriff nach Schwimmbadbesuch

Im März 2024 wurde der Mann ebenfalls bei sich zu Hause mit der 15-jährigen Nachbarstochter intim, als diese nach einem gemeinsamen Schwimmbadbesuch noch bei dem Angeklagten und seine Stieftochter zu Besuch war.

Der Angeklagte hatte in der Hauptverhandlung die Taten überwiegend bestritten. Mit Beschluss vom 22. Juli 2025 hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hechingen rechtskräftig.