Betrug in Albstadt
: Zehn Monate auf Bewährung für Hotel-Zechpreller

Er hatte im Sommer 2024 mehrfach in Hotels und Herbergen im Raum Albstadt übernachtet und sich von Lieferdiensten Essen bestellt, ohne zu bezahlen. Nun muss ein 27-Jähriger laut Staatsanwaltschaft in Haft.
Von
Kerstin Auernhammer,
dpa
Hechingen, Albstadt
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Hotelzimmer: ARCHIV - 28.11.2014, Niedersachsen, Goslar: ILLUSTRATION - Ein Zimmerschlüssel hängt in einem Gästehaus vor einem Bett im Türschloss. (zu dpa: «Mehr Gäste aus dem In- und Ausland kommen nach NRW») Foto: Swen Pförtner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein 27-jähriger Obdachloser hat im Sommer 2024 mehrfach in Hotels im Raum Albstadt übernachtet, ohne zu bezahlen. Nun wurde er zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Swen Pförtner/dpa
  • Ein 27-Jähriger übernachtete im Sommer 2024 mehrfach gratis in Albstadt-Hotels.
  • Er bestellte Essen und Getränke bei Lieferdiensten und zahlte nicht.
  • Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.
  • Das Amtsgericht verurteilte ihn zu zehn Monaten auf Bewährung.
  • Der Mann wurde wegen gewerbsmäßigem Betrug in zehn Fällen schuldig gesprochen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wegen Zechprellerei ist ein 27-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Hechingen mit. Der Verurteilte habe sich zwischen Juli 2024 und September 2024 in mehreren Hotels und Herbergen im Raum Albstadt eingemietet - unter dem Vorwand, dass es in seiner Wohnung einen Schimmelschaden gebe und sein Vermieter die Unterkunft bezahle.

Schaden von mehreren tausend Euro

Laut Staatsanwaltschaft war der Mann in dem Zeitraum aber wohnungslos. Darüber hinaus habe er mehrmals bei Lieferdiensten Essen und Getränke bestellt, aber nicht bezahlt. Der Schaden bei Lieferdiensten und Unterkünften betrage mehrere tausend Euro.

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der Mann wegen gewerbsmäßigem Betrugs in zehn Fällen schuldig gesprochen worden sei. Das Urteil sei rechtskräftig. Eine Bestätigung des zuständigen Amtsgerichts liegt noch nicht vor.