
Betreuung an der Grundschule Bisingen: Es bleibt, wie es ist! Für Eltern und Kinder ändert sich nichts
Die Gemeinde Bisingen hat, aufgefordert vom Verwaltungsgericht Sigmaringen, ihre Vergabekriterien für die Kernzeitbetreuung überarbeitet. Unterm Strich gibt es keine Änderungen zur bisherigen Platzvergabe.

Die Kernzeitbetreuung an der Grundschule ist in Bisingen eine freiwillige Leistung – noch. Trotzdem kam es in jüngerer Vergangenheit zu Unstimmigkeiten zwischen der Kommune und der Elternschaft.
dpa