
Beleuchtungsverbot für Gebäude: Von wegen alles verdunkelt: Viele Ausnahmen und keine Bußgelder
Öffentliche, private und gewerbliche Gebäude, sehr wohl auch Kirchen, dürfen von April bis Oktober nachts nicht angestrahlt werden. Aber wieso sieht man trotzdem allerorten die angeknipsten Strahler?

Wenn Gebäude illuminiert werden, hat das was. Ein Hingucker, aber nur ein einmaliger, war die Villa Silberburg vor bald zwei Jahren beim ersten Hechinger "Sommernachtstraum". Das denkmalgeschützte Gebäude war einen Abend lang herrlich erleuchtet.
Ernst Klett