Baustellenkrawall
: Bundesgerichtshof bestätigt Hechinger Urteil

Zwei Brüder erhielten wegen einer Schlägerei an einer Baustelle in Gauselfingen Haftstrafen. Der Ältere legte Revision ein, kam aber nicht durch.
Von
Matthias Badura
Gauselfingen/Karlsruhe/Hechingen
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Auf der Gauselfinger Schulstraße ist mit Farbe gekennzeichnet, wo das Fahrzeug des Angreifers zum Stehen kam: Ein 21-Jähriger hatte versucht, zwei Straßenbauarbeiter zu überfahren. Die konnten sich gerade noch retten.

Von der Polizei angezeichnet: Die Stelle, an der das Auto, mit dem die beiden Brüder auf eine Gruppe von Bauarbeitern losgerast sein soll, in der Gauselfinger „Schulstraße“ zum Stehen kam. Der Vorfall ereignete sich im Juni 2025. Die Staatsanwaltschaft unterstellte den Angeklagten Tötungsabsicht.

Stephanie Apelt
  • Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Älteren: Hechinger Urteil ist rechtskräftig.
  • Zwei Brüder erhielten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung nach Baustellenkrawall.
  • Der Vorfall ereignete sich im Juni 2025 nahe einer Unterkunft in Gauselfingen.
  • Eine Tötungsabsicht erkannte das Landgericht nicht – Staatsanwalt forderte lebenslang.
  • Strafen: 1 Jahr 11 Monate für den Fahrer ohne Führerschein, 1 Jahr 4 Monate für den Jüngeren.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Vorfall an einer Baustelle unweit der Flüchtlingsunterkunft in Gauselfingen (Zollernalbkreis) hatte im Juni 2025 für Aufsehen gesorgt. Zwei Brüder, die in der Unterkunft mit anderen Familienangehörigen ukrainischer Staatsangehörigkeit wohnten, waren mit rumänischen Arbeitern, die auf der Zufahrt „Schulstraße“ zum Wohnheim beschäftigt waren, aneinandergeraten. Die Situation eskalierte. Dabei, so hieß es zunächst, seien die Brüder mit einem Auto auf ihre Kontrahenten zugerast, in der Absicht, sie zu töten. Der Verdacht auf versuchten Mord stand im Raum. Sie kamen noch am selben Tag in Untersuchungshaft.

Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Hechingen verurteilte die beiden Angeklagten am 9. Dezember 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung und weiterer Vorwürfe, die sich im Verlauf der mehrtägigen Verhandlung bestätigt hatten. Eine Tötungsabsicht vermochte die Kammer unter Vorsitz von Richter Volker Schwarz im Gegensatz zu Moritz Arold jedoch nicht zu erkennen. Der Staatsanwalt wollte die beiden lebenslang eingesperrt sehen.

Während es anfangs geheißen hatte, die Angeklagten seien mit hoher Geschwindigkeit auf die Arbeiter losgefahren, die zu dem Zeitpunkt in einer Baugrube standen, schilderten die Arbeiter diese Situation vor Gericht als wenig dramatisch. Das Auto sei auch nicht über die Grube hinweggeschanzt, sondern habe sich in gemäßigtem Tempo genähert.

Wagenheber als Waffe eingesetzt

Unzweifelhaft gab es an dem Tag Stress zwischen den Angeklagten und den anderen, es kam zu körperlichen Auseinandersetzungen. Vonseiten der Brüder waren dabei ein Wagenheber und ein kleiner Feuerlöscher als Waffen eingesetzt worden. Offenbar hatten das Duo die Bauarbeiter schon im Vorfeld mehrfach provoziert und man war grundsätzlich nicht gut aufeinander zu sprechen. In der Verhandlung äußerten sich die meisten Beteiligten jedoch eher zurückhaltend, teils widersprüchlich. Und verletzt wurden bei den Auseinandersetzungen nicht nur die Arbeiter, sondern auch die Gegenseite bekam Schläge ab. Einigermaßen unklar blieb zudem, was sich im weiteren Verlauf der Tat noch vor der Halle abgespielt hatte. Es hieß zunächst, die Familien der Brüder seien den beiden mit Stöcken bewaffnet zu Hilfe geeilt.

Bewährung kam nicht in Frage

Der ältere Bruder erhielt als Fahrer des – im Übrigen nicht zugelassenen – Wagens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten. Weil er zum Zeitpunkt der Tat keine Fahrerlaubnis besaß, wurde er auch wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Der jüngere bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Zur Tatzeit war er 20 Jahre alt. Demnach hätte in seinem Fall Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen können. Das Gericht sah ihn aber als voll entwickelten Erwachsenen und verantwortlich für seine Handlungen an. Von Bewährung war bei allen zweien keine Rede, beide mussten nach der Urteilsverkündung in ihre Zellen zurückkehren. Eine günstige Prognose wollte man schon deshalb nicht stellen, weil das Umfeld der Brüder einschlägig als kriminell bekannt ist.

Urteil somit rechtskräftig

Gegen das Urteil legte der ältere Angeklagte Revision ein. Mit Beschluss vom 11. Mai 2026 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hechingen rechtskräftig.