
Amtsgericht Hechingen: Tübinger Nummernschild gibt Rätsel auf
Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs kann nicht nachgewiesen werden: Freispruch für den Angeklagten aus Bisingen „aus Mangel an Beweisen“.

Wie kam das Tü-Kennzeichen ans Fahrzeug? Darauf gab es in der Verhandlung vor dem Hechinger Amtsgericht keine befriedigende Antwort.
Sabine Hegele