
Amtsgericht Hechingen: Lieber eine Geldstrafe als die drohende Abschiebung
Ein in Bisingen lebender Marokkaner hat gegen das Anti-Doping-Gesetz verstoßen. Es war nicht seine erste Straftat. Doch er fand einen gütigen Richter.

Der Erwerb und Besitz von leistungssteigernden Substanzen ist verboten. Wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz hatte sich jetzt ein Marokkaner vor dem Amtsgericht Hechingen zu verantworten.
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