Amtsgericht Hechingen
: Haftstrafen auf Bewährung für Diebstähle in Landlädele

Ein Paar erledigte seine Besorgungen in den Landlädele Stetten und Killer, ohne zu bezahlen. Dafür wurde es verurteilt, erhält aber eine Chance zur Besserung.
Von
Matthias Badura
Burladingen-Stetten/-Killer
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Tante M Diebstahl

Die Landlädele (zuvor Tante M) sind videoüberwacht. Ein Paar das dort regelmäßig „Einkäufe“ ohne Bezahlung tätigte, wurde ebenfalls von der Kamera erfasst. Jetzt hatten sich die beiden vor Gericht zu verantworten.

Privat
  • Paar stahl in Landlädele Stetten und Killer Lebensmittel, Videoüberwachung überführte es.
  • Amtsgericht Hechingen verhängte Haftstrafen auf Bewährung: 9 Monate für ihn, 7 für sie.
  • Geldauflage, Arbeitsstunden und Schadensersatz kommen hinzu – Verstöße bedeuten Gefängnis.
  • Richter sah Reue als glaubhaft an, beide sind beruflich eingebunden und planen geordnetes Leben.
  • Betreiber meldet erneut mehr Diebstähle, teils massiv; Läden sind gut frequentiert durch Touristen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Vorsitzender Bernd Koch kann auch anders. Ganz anders! In der Verhandlung am Amtsgericht Hechingen, die kürzlich geführt wurde, zeigte er sich jedoch gegenüber zwei Ladendieben zugeneigt. Freilich, am Anfang hatte er den beiden tüchtig auf den Zahn gefühlt. Das Paar, er 39, sie 34 Jahre alt, war angeklagt, weil es im Sommer 2025 Waren im Wert von mehreren Hundert Euro aus den Nahversorgungsgeschäften „Landlädele“ in Stetten und Killer gestohlen haben soll.

Das Argument, sie hätten aus Not gehandelt, ließ Koch nicht gelten. Auf diese – erkennbar kleinlaut vorgetragene – Erklärung hin, wurde er energisch. Wie er vorrechnete, hätte das den beiden damals zur Verfügung stehende Einkommen ausgereicht, um sich ohne Diebstähle mit Lebensmitteln versorgen zu können. Wofür das Geld stattdessen „flöten ging“, trat nicht zutage. Auf keinen Fall aber, um die Rechnungen in den automatisierten Selbstbedienungsläden zu begleichen.

Die beiden packten nicht gezielt höherwertige Sachen ein, sie griffen auch nicht zu, um sich kurzfristig für bestimmte Anlässe zu verproviantieren. „Es kommt einem vor, als hätten sie da ihre Wocheneinkäufe getätigt, so wie andere Leute auch“, vermutete der Richter. Nur eben, dass man beim Hinausgehen die automatische Kasse ignorierte. Das sei dreist.

Es war dumm, es war falsch

Die Angeklagten gaben zu: So war es. Bis auf die Ausrede, aus Bedürftigkeit gehandelt zu haben, zeigten sie sich von Anfang an geständig und räumten die ihnen zur Last gelegten Taten ein. Es sei falsch gewesen, schlecht gewesen; ein Fehler, eine Dummheit. Sie würden das Ganze bereuen und so etwas nie wieder tun.

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Dergleichen hört man von anderen Angeklagten mit schöner Regelmäßigkeit vor Gericht. Selbst von solchen, die schon zuvor wegen ähnlicher Vergehen verurteilt wurden.

Das war bei den beiden Angeklagten nicht der Fall: Auf das Konto der Frau gingen bis dahin keinerlei Straftaten, bei ihm waren es relativ kleinere Vergehen in anderen Bereichen, die länger zurücklagen (Schwarzfahren, Beleidigung). Sie hat zudem eine Arbeitsstelle in Aussicht, er steht in einem festen Lohnverhältnis. Auch ihre Zukunftsplanung, die auf einen bürgerlichen Weg führt, hörte sich glaubhaft an. Wohl deshalb war Richter Koch bereit, ihnen ihre Reue abzunehmen. Sie wurden verurteilt, doch die Strafen fielen milde aus. Wirklich milde?

Haftstrafen auf Bewährung

Der dem 39-Jährigen auferlegte Geldbetrag lag nicht allzu hoch – er dürfte aufgrund seiner Einkommenslage dennoch schmerzen. Hinzu kommen Arbeitsstunden, die seine Partnerin ableisten muss. Der Schaden in den Läden muss ebenfalls beglichen werden. Vor allem: Beide stehen für mehrere Jahre unter Bewährung. Die vorerst ausgesetzte Haftstrafe beträgt in seinem Fall 9 Monate, in ihrem 7 Monate.

Der Richter machte deutlich: „Das ist keine Kleinigkeit.“ Wenn in irgendeiner Form gegen die Auflagen verstoßen werde oder es zu einem neuerlichen gesetzlichen Verstoß innerhalb der mehrjährigen Bewährungszeit kommen sollte, landen die Akten auf seinem Tisch. Dann ziehe er ernste Konsequenzen. Heißt: Gefängnis. Nochmals führte er den beiden, die verschämt und verschüchtert wirkten, abschließend vor Augen: „Das ist ein Denkzettel. Das ist aber auch eine Chance. Machen Sie was draus.“

Die „Landlädele“ wurden in Vergangenheit teils massiv beklaut. Zumal in Stetten und Gauselfingen (wir berichteten). Nachdem die Täter vor Gericht gestellt waren, ließen die unbezahlten „Einkäufe“ rapide nach. „In letzter Zeit wird aber wieder mehr geklaut“, berichtet Geschäftsführer und Inhaber Christian Gebert auf Anfrage unserer Zeitung. Kürzlich hätten Jugendliche nachts 60 Dosen Red Bull aus einem der Läden getragen. Sie wurden geschnappt und mussten den Schaden bezahlen. „Andere erwischt man nicht. Diese Verluste sind schon eine Bedrohung für die Existenz unserer Geschäfte“, so Gebert.

Demzufolge reagieren nicht nur die Ortsvorsteher, sondern auch die Bürger von Stetten, Killer und Gauselfingen empört und böse auf Nachrichten von Diebstählen aus „ihren“ Landlädele. „Wir haben darum gekämpft, die Nahversorgung in unsere Dörfer zu bekommen. Das wollen wir uns nicht kaputt machen lassen“, schimpfte kürzlich Gauselfingens Ortsvorsteherin Silvia Roos.

Eine gute Nachricht

Gute Nachricht hingegen: Die Läden in den drei Burladinger Stadtteilen sind laut Gebert momentan gut frequentiert: „Es kommen viele Touristen und Radler, das fällt uns auf.“ Das sei doch auch schön für die Region, meint er. Und ebenso für die Hersteller der regionalen Waren, die in den Landlädele angeboten werden. Die an Durchreisende verkauften Produkte würden auf diese Weise womöglich überörtliche Bekanntheit erlangen.

Landlädele sind videoüberwacht

Die drei Nahversorgungsläden mit Selbstbedienung und elektronischer Kasse in Stetten, Gauselfingen und Killer sind videoüberwacht. Auch das Paar, so wie vorher andere, wurde von den Kameras erfasst und konnte so ermittelt werden.

An Grundversorgung bieten die Läden fast rund um die Uhr alles, was man für den täglichen Bedarf an Lebensmitteln braucht, daneben Kosmetik und weitere Artikel. Gauselfingen eröffnete 2021, Stetten 2022, Killer 2024. Damals hießen sie Tante-M-Laden, nach der Übernahme durch Yvonne und Christian Gebert 2025/2026 firmieren sie als Landlädele. Seither wurde das Sortiment nochmals erweitert.