
Amtsgericht Hechingen: Das Opfer wehrlos am Boden
Handgreifliche Auseinandersetzung in einem Imbiss in Bisingen: Bewährungsstrafe für den Angeklagten. Eine Notwehrsituation erkannte das Gericht nicht.

Mit Gewalt habe ihn der Angeklagte auf den Boden gedrückt, schilderte das Opfer die Auseinandersetzung in einem Bisinger Imbiss. Wehren habe er sich nicht können.
Sabine Hegele
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