1,2 Promille Alkohol im Blut
: Autofahrerin prallt rückwärts gegen Laternenpfahl und flieht

Eine alkoholisierte Autofahrerin hat nach einer Unfallflucht am Montagnachmittag in Rangendingen ihren Führerschein abgeben müssen.
Von
swp
Rangendingen
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63. Deutscher Verkehrsgerichtstag: PRODUKTION - 28.01.2025, Niedersachsen, Hannover: ILLUSTRATION - Eine Frau führt einen Alkoholtest (Atemtest) durch, mit dem sie auf ihre Fahrtüchtigkeit hin überprüft wird (gestellte Szene). Beim 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutieren Fachleute vom 29. bis 31. Januar auch über das Thema Alkohol und Drogen im Verkehr. (zu dpa: «Experten fordern: MPU-Vorbereitungskurse regulieren») Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Pusten musste eine 56-Jährige am Montagnachmittag in Rangendingen. Das Ergebnis: 1,2 Promille (Symbolfoto).

Julian Stratenschulte/dpa
  • Eine alkoholisierte Autofahrerin verursachte in Rangendingen einen Unfall und floh.
  • Die 56-Jährige prallte rückwärts gegen einen Laternenpfahl; Zeugen sahen den Vorfall.
  • Polizei ermittelte 1,2 Promille Alkohol im Blut; Führerschein beschlagnahmt.
  • Ermittlungen wegen Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung laufen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Eine 56 Jahre alte Autofahrerin fuhr am Pfingstmontag gegen 17.45 Uhr in der Haigerlocher Straße in Rangendingen rückwärts mit ihrem Opel Mokka aus einem Parkplatz heraus und kollidierte dabei mit einem Laternenpfahl. Zeugen hatten den Vorfall beobachtet und die Frau noch auf den entstandenen Schaden aufmerksam gemacht.

Die Fahrerin verließ jedoch mit ihrem Wagen den Unfallort. Die alarmierten Polizeibeamten trafen kurze Zeit später die 56-Jährige zu Hause an und stellten starken Alkoholgeruch fest. Ein Test ergab einen vorläufigen Wert von 1,2 Promille.

Der Führerschein ist weg

Die Frau musste daraufhin nicht nur eine Blutprobe abgeben, sondern auch ihren Führerschein, der beschlagnahmt wurde. Das Polizeirevier Hechingen ermittelt nun wegen Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung.