Windpark Königseiche Baiereck
: Grenzwerte eingehalten – aber Windräder werden ab Windstärke 5 gedrosselt

Das Landratsamt hat die Ergebnisse neuer Messungen veröffentlicht, demnach werden die Immissionsrichtwerte eingehalten. Dennoch müssen die Rotoren bei starkem Wind gedrosselt werden.
Von
Dirk Hülser
Baiereck
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Uhingen Nassachtal Windräder Baiereck

Windräder bei Baiereck: Die maßgeblichen Immissionsrichtwerte werden zwar eingehalten, aber es gibt bei starkem WInd noch eine „Tonhaltigkeit“.

Tilman Ehrcke
  • Landratsamt Göppingen: Im Windpark Königseiche werden die Immissionsrichtwerte eingehalten.
  • Bei höheren Windgeschwindigkeiten trat Tonhaltigkeit auf, die als störend wahrgenommen wird.
  • Betreiber drosselt seit 8. Mai ab mehr als 9 m/s – Ziel ist Betrieb ohne Tonhaltigkeit.
  • Drei Messpunkte in Baiereck geprüft, maßgeblich waren zwei an der Wohnbebauung.
  • Weitere technische Maßnahmen werden mit dem Hersteller geprüft und per Messung verifiziert.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Landratsamt Göppingen hat jetzt die Ergebnisse der jüngsten Immissionsmessung im Windpark Königseiche in der Nacht vom 13. auf den 14. März veröffentlicht. Dort stehen zwei umstrittene Windräder, die im Uhinger Teilort Baiereck wegen eines Brummtons für Unmut sorgen. Klar scheint jetzt: Die Richtwerte, was den Lärm angeht, werden eingehalten. Allerdings wurde auch eine sogenannte „Tonhaltigkeit“ festgestellt, was jetzt Konsequenzen hat, wie der Leiter des Umweltamts, Jupp Jünger, mitteilt.

Drei Messpunkte in Baiereck

Bei der vom Betreiber veranlassten Immissionsmessung wurde laut Jünger an drei Messpunkten gemessen. Punkt 1 lag südlich von Baiereck außerhalb der Wohnbebauung und diente demnach „der fachlichen Einordnung der Schallausbreitung“. Ein Richtwertvergleich sei dort nicht erfolgt: „Maßgeblich für die Bewertung nach TA Lärm sind die Messpunkte an der schutzbedürftigen Wohnbebauung.“ Zwei weitere Messpunkte lagen am Anwesen Brunnenstraße 5: Punkt 2 im Garten und Punkt 3 vor dem geöffneten Fenster.

Das Umweltamt kommt zu dem Schluss: „Nach der vorliegenden Ergebnisübersicht werden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte an den Messpunkten der Wohnbebauung eingehalten.“ Wichtig sei jedoch, schreibt Jünger: „Bei höheren Windgeschwindigkeiten wurde eine Tonhaltigkeit festgestellt. Tonhaltigkeit beschreibt eine auffällige Geräuschkomponente, die besonders störend wahrgenommen werden kann.“ Deshalb sei in der immissionsschutzrechtichen Genehmigung auch geregelt, dass die Windenergieanlagen nicht tonhaltig sein dürfen.

Ab 32 km/h wird heruntergeregelt

Deshalb tritt eine weitreichende Änderung in Kraft: „Der Betreiber hat als Sofortmaßnahme zugesagt, die Windenergieanlagen ab Windgeschwindigkeiten von mehr als 9 Meter pro Sekunde herunterzuregeln.“ Das entspricht einer Geschwindigkeit von gut 32 Kilometern pro Stunde, also Windstärke 5. „Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde zum 8. Mai bestätigt. Ziel ist, die Anlagen in diesem Windbereich so zu betreiben, dass keine Tonhaltigkeit mehr auftritt“, teilt Jünger mit.

Darüber hinaus prüfe der Betreiber technische Maßnahmen, um die festgestellte tonale Auffälligkeit bei den gemessenen Windgeschwindigkeiten dauerhaft zu vermeiden. „Nach Abstimmung mit dem Anlagenhersteller sollen geeignete technische Maßnahmen umgesetzt und deren Wirksamkeit anschließend durch eine weitere Immissionsmessung überprüft werden“, heißt es aus dem Umweltamt. Die Umsetzung und Wirksamkeit dieser Betriebsanpassung und der weiteren technischen Maßnahmen würden im weiteren Verfahren durch das Landratsamt überwacht.

In derselben Nacht wurde außerdem eine weitere Messung vorgenommen, die von der Stadt Uhingen beauftragt wurde. Diese Ergebnisse wurden bislang nur vorläufig dargestellt. Eine abschließende behördliche Bewertung erfolge, sobald die vollständigen Messberichte und Auswertungen vorliegen.