Verunreinigung im Heininger Wasser: Ab sofort Leitungswasser abkochen – mindestens bis Montag

In Heiningen besteht Gesundheitsgefahr durch verunreinigtes Trinkwasser. Ab sofort muss man es abkochen. Das gilt bis mindestens Montag.
dpaFür Heiningen gilt ab sofort ein Trinkwasser-Abkochgebot. Das hat das Gesundeitsamt vorsorglich ausgesprochen, nachdem eine bakteriellen Verunreinigung im Trinkwasser nachgewiesen wurde. Die bakterielle Belastung des Trinkwassers kann Durchfälle oder andere Erkrankungen hervorrufen, warnt die Behörde. Es würden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Bevölkerung zu schützen.
Leitungsnetz wird desinfiziert
Wie diese Verunreinigung ins Netz gelangt sein kann: Es sei nicht auszuschließen, dass dies durch die starken Regenfälle der vergangenen Woche entstanden sei. Durch eine Chlorung werde das Trinkwasser und das Leitungsnetz desinfiziert. Es würden weitere Proben genommen. Sollten sie unauffällig sein, könne das Abkochgebot aufgehoben werden. Die Ergebnisse der nächsten Proben werden allerdings frühestens am Montag erwartet.
Gesundheitsamt zuversichtlich
Die Gesundheitsbehörde ist zuversichtlich. Da die Überschreitung der nachgewiesenen Bakterien gering sei und keine weiteren Verunreinigungen nachgewiesen werden konnten, werde davon ausgegangen, dass die Nachproben unauffällig ausfallen.
Das Gesundheitsamt gibt folgende Hinweise zum Abkochgebot: Abgekocht werden muss alles Wasser, das man zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.
Aufpassen: Verbrühungsgefahr
Beim Abkochen heißt es auch: Aufpassen wegen Verbrühungsgefahr. „Insbesondere Kinder und alte und kranke Menschen nehmen häufig die hohe Temperatur nicht wahr“, warnt das Gesundheitsamt.
Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden, schärft das Gesundheitsamt ein. Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten gegebenenenfalls über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln, die muss man bei dem behandelnden Arzt erfragen.
Abkochen heißt: „Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen“, erläutert sie Fachbehörde. Aus praktischen Gründen sei ein Wasserkochers zu empfehlen.
Geschirrspülen mit mindestens 60 Grad
Für andere Zwecke könne im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, führt das Gesundheitsamt weiter aus. Wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein könne. Gemeint ist: Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 Grad einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung. Wäschewaschen in Waschmaschinen solle man bei mindestens 40 Grad. Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt sein. Beim Händewaschen gilt: intensiv Seife benutzen.
