Trockenheit im Kreis Göppingen
: Nach Fischsterben sind jetzt Entnahme von Wasser und Baden verboten

Zu wenig Wasser und zu hohe Belastung mit gefährlichen Keimen: Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung – diese gilt etliche Monate.
Von
Dirk Hülser
Kreis Göppingen
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Trockenheit in der Landwirtschaft: ARCHIV - 15.05.2025, Bremen: Risse im trockenen Boden eines Weizenfeldes (Symbolbild). (zu dpa: «Landwirtschaft leidet unter Trockenheit») Foto: Sina Schuldt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Trockenheit hat Folgen im Landkreis Göppingen.

Sina Schuldt/dpa
  • Wegen Trockenheit verbietet der Kreis Göppingen Wasserentnahme und Baden bis 30. September 2025.
  • Gewässer führen kaum Wasser, keine Wetterbesserung in Sicht – Ökosystem stark gefährdet.
  • Fischsterben durch hohe Wassertemperaturen und Sauerstoffmangel bereits aufgetreten.
  • Abwasseranteil steigt, Keimbelastung gefährlich – Wasser ungeeignet für Gießen oder Baden.
  • Wasserentnahmen mit Genehmigung bleiben erlaubt, Einschränkungen greifen bei Niedrigwasser.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wegen der anhaltenden Trockenheit untersagt das Landratsamt die Entnahme von Wasser aus Seen, Flüssen und Bächen, das gilt auch für Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau. Auch das Baden in den Gewässern ist jetzt verboten. „Aufgrund der geringen Niederschläge im Frühjahr sowie ausbleibendem beziehungsweise zu wenig Regen und konstant hoher Temperaturen im Juni führen die meisten Gewässer im Landkreis Göppingen nur noch wenig bis gar kein Wasser“, teilt das Umweltschutzamt mit. Daran hätten auch die jüngsten Niederschläge wenig geändert: „In den Gewässern führte dieser Niederschlag nicht zur Entspannung.“ Auch mittelfristig sei keine grundlegende Wetteränderung und insbesondere keine Phase mit umfangreichen, flächendeckenden Niederschlägen zu erwarten.

Verbot gilt bis 30. September

Deshalb hat das Landratsamt Göppingen eine „Allgemeinverfügung zur Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs“ erlassen, um das Ökosystem Oberflächengewässer zu schützen. Damit wird der Gebrauch der oberirdischen Gewässer zum Baden, Schöpfen mit Handgefäßen, Tränken, Schwemmen sowie die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau (sogenannter Gemeingebrauch) untersagt. Das Verbot gilt bis 30. September 2025.

Nach dem Wassergesetz kann Wasser bei normalen Wasserständen im Rahmen des Gemeingebrauchs ohne Erlaubnis aus einem oberirdischen Gewässer entnommen werden. Dies gilt laut Landratsamt jedoch nur, solange noch genügend Restwasser im Gewässer verbleibt. Dies sei in der derzeitigen Situation und auch mit Ausblick auf die kommenden Wochen nicht der Fall.

Fischsterben im Landkreis

Es bestehe die Gefahr, dass bei Niedrigwasser die Gewässergüte und die Gewässerqualität erheblich beeinträchtigt werden. Das Umweltschutzamt berichtet: „Im Landkreis ist es bereits infolgedessen zu einem Fischsterben gekommen, da die Wassertemperatur zu stark angestiegen ist und im Wasser daher nicht mehr genügend Sauerstoff zur Atmung der Fische und Kleinlebewesen gebunden werden konnte.“

Die Abläufe aus den Kläranlagen werden derzeit häufig nicht mehr ausreichend verdünnt, deshalb können der Abwasseranteil in den Gewässern und damit die Belastungen zum Beispiel durch Keime ansteigen, sodass dieses Wasser nicht mehr zum Gießen von Gemüse oder Früchten geeignet ist, warnt die Behörde. Deshalb sollte auch vom Baden in den Gewässern abgesehen werden.

Vorhandene wasserrechtliche Zulassungen für Entnahmen, die nicht unter den Gemeingebrauch fallen, bleiben von der jetzt erlassenen Allgemeinverfügung unberührt. In den allermeisten Fällen sind dort bereits Einschränkungen für den Niedrigwasserfall festgelegt.