Staatsanwaltschaft sieht Notwehr
: Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

Am 26. Juni 2025 hatten zwei Polizeibeamte in Wangen mehrere Schüsse aus ihren Dienstwaffen gegen einen Asylbewerber aus Afghanistan abgegeben, der 27-Jährige starb. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die beiden eingestellt.
Von
SWP
Ulm
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Wangen Hauptstraße Polizeieinsatz Verbrechen Mord

Die Spurensicherung der Polizei am 26. Juni 2025 beim Einsatz in der Wangener Hauptstraße. Hier wurde am Morgen kurz nach 8 Uhr ein 27-Jähriger erschossen, der Beamte mit einem Messer angegriffen und einen Polizisten schwer verletzt hatte.

Giacinto Carlucci
  • Ermittlungen eingestellt: Staatsanwaltschaft sieht Notwehr bei tödlichen Polizeischüssen.
  • Am 26. Juni 2025 in Wangen wurde ein 27-Jähriger nach Messerangriff erschossen.
  • Der Mann sollte per Vorführungsbefehl seine Freiheitsstrafe antreten – LKA ermittelte.
  • Laut Ermittlungen griff er mit einem Küchenmesser an, ein Polizist wurde schwer verletzt.
  • Die Beamten feuerten zehn Schüsse ab – dies galt als erforderlich zur Abwehr.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Gegen den afghanischen Asylbewerber lag im Juni 2025 ein Vorführungsbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm vor. Der Mann sollte eine Freiheitsstrafe wegen eines Körperverletzungsdeliktes antreten. Die Polizeibeamten wollten ihn dazu am 26. Juni abholen. Sie trafen ihn an dessen Wohnanschrift an. Dann zückte der Mann das Messer. Die Polizisten schossen mehrmals. Zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei übernahm das LKA die Ermittlungen.

Handeln durch Notwehr gerechtfertigt

Nun hat die Staatsanwaltschaft bekannt gegeben: Das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Polizeibeamten wurde eingestellt. Die Ermittlungen hätten ergeben, so heißt es in der Pressemitteilung, dass das Handeln der Polizeibeamten durch Notwehr gerechtfertigt war.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sei im Wesentlichen von folgendem Sachverhalt auszugehen: Am Morgen des 26. Juni 2025 betraten die beiden Polizeibeamten eine Anschlussunterkunft für Asylbewerber, um einen Vorführungsbefehl gegen den 27-Jährigen zu vollziehen. Die Polizeibeamten händigten dem 27-Jährigen den Vorführungsbefehl aus und forderten ihn auf mitzukommen. Nachdem er scheinbar der Aufforderung nachgekommen war, ergriff er im Kleiderschrank ein zirka 15 Zentimeter langes Küchenmesser, mit dem er die Polizeibeamten in Tötungsabsicht angegriffen habe. Ein Polizeibeamte erlitt durch den Angriff mehrere stark blutende und tiefe Schnittverletzungen im Gesicht und an den Armen.

Insgesamt fallen zehn Schüsse

Daraufhin ergriffen die Polizeibeamten ihre Dienstwaffen und gaben insgesamt zehn Schüsse ab, da der 27-Jährige trotz eines Treffers an der linken Flanke des Rückens sich mit dem Messer einem Polizeibeamten zugewandt habe. Ein sofort über Polizeifunk alarmierter Notarzt konnte damals nur noch den Tod des 27-Jährigen feststellen.

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Die Schussabgaben waren nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen durch Notwehr gerechtfertigt. Aufgrund der bereits erlittenen erheblichen Verletzungen des einen Polizisten und der weiteren zu erwartenden Messerangriffe des 27-Jährigen auf die beiden Beamten habe eine Notwehrlage vorgelegen. Die (mehrfache) Schussabgabe sei erforderlich gewesen, um den Angriff abzuwehren, nachdem der erste Treffer keine Wirkung gezeigt hatte. Vor dem Hintergrund der räumlichen Gegebenheiten habe den Polizeibeamten auch kein zeitlicher Rahmen für eine Auswahl oder eine Abschätzung alternativer Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden.