Sondervermögen des Bundes
: Kommunen im Landkreis Göppingen erhalten 159,9 Millionen Euro

Zusätzlich zu der Finanzspritze an Städte und Gemeinden gehen 52,8 Millionen Euro direkt an den Landkreis.
Von
SWP
Kreis Göppingen
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Lichtblick für den Landkreis: Zusätzlich zu der Finanzspritze an Städte und Gemeinden gehen 52,8 Millionen Euro direkt an ihn.

Giacinto Carlucci
  • Kommunen im Landkreis Göppingen erhalten 159,9 Mio. Euro aus dem Sondervermögen des Bundes.
  • Zusätzlich fließen 52,8 Mio. Euro direkt an den Landkreis Göppingen.
  • Baden-Württemberg erhält insgesamt 13,15 Mrd. Euro, 8,76 Mrd. gehen direkt an die Kommunen.
  • Gelder müssen teils bürokratisch abgerufen werden, z. B. nur gegen Rechnung oder bei fälligen Zahlungen.
  • CDU-Politikerinnen fordern weniger bürokratische Vorgaben und zusätzliche Investitionen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Inzwischen ist der Haushalt des Bundes verabschiedet und die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Verwendung des Sondervermögens für Länder und Kommunen in Höhe von 100 Milliarden Euro unterzeichnet. Baden-Württemberg inklusive seiner Städte und Gemeinden erhält gemäß dem sogenannten Königsteiner Schlüssel davon 13,15 Milliarden Euro. Zwei Drittel davon leitet das Land unmittelbar an die Kommunen weiter; so viel wie in keinem anderen Bundesland. Das macht für alle Gemeinden und Kreise 8,76 Milliarden Euro.

„Für die Gemeinden im Kreis Göppingen stehen 159,9 Millionen Euro zur Verfügung, zusätzlich gehen 52,8 Millionen Euro direkt an den Landkreis“, geben dazu aktuell die CDU-Landtagsabgeordneten Sarah Schweizer, Ayla Cataltepe und Ministerin Nicole Razavi bekannt. Angesetzt ist für die Verwendung dieser Mittel ein Zeitraum von zwölf Jahren. Eine Gemeinde oder der Kreis können die Mittel aber auch schneller abrufen. Dazu kommen bekanntlich zusätzliche landeseigene Mittel in Höhe von 772 Millionen Euro, die 2026 direkt an die Kommunen fließen.

Es bleiben einige bürokratische Vorgaben

In den Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Länderfinanzministern habe sich Baden-Württemberg für eine Vereinfachung der Vorgaben seitens des Bundes eingesetzt, berichten die CDU-Politikerinnen laut der Pressemitteilung. Dies sei nur zu Teilen gelungen. Es blieben einige bürokratische Vorgaben, die vor allem das Land treffen – etwa die Prüfung von mindestens fünf Prozent aller Projekte. Allerdings würden einige Auflagen auch die Kommunen treffen, heißt es in dem Papier. So kann der Abruf der Mittel offenbar nur gegen Rechnung erfolgen beziehungsweise, wenn die Mittel zur Begleichung fälliger Rechnungen innerhalb von drei Monaten benötigt werden.

Positiv zu sehen sei, dass alle investiven Projekte abgerechnet werden könnten, die nach dem 1. Januar 2025 begonnen wurden, freuen sich die drei CDU-Politikerinnen. Dabei ist nicht die Jahressumme, sondern nur das Gesamtbudget je Gemeinde im Zwölfjahreszeitraum festgelegt. Eine Zusätzlichkeit der Maßnahmen ist nicht notwendig, es muss sich lediglich um Investitionen handeln. Zudem dürfen die Mittel mit anderen (Landes-)Förderungen kombiniert werden, sodass eine kommunale Maßnahme zu 100 Prozent gefördert werden kann.

Politikerinnen fordern Reduktion von überzogenen Standards

„In schwierigen Zeiten unterstützt Baden-Württemberg, wie kaum ein anderes Land, seine Kreise, Städte und Gemeinden“, werden die drei CDU-Abgeordneten in ihrer Pressemitteilung deutlich. Klar sei allerdings auch, dass diese Mittel lediglich Zeit verschafften. „Eine Reduktion von unnötigen bürokratischen Vorgaben und überzogenen Standards bleibt notwendig, wenn wir unsere staatlichen Ebenen handlungsfähig erhalten wollen“, betonen die Politikerinnen.

Aktuell wird mit Blick auf den Nachtragshaushalt noch über die Verwendung der Investitionsmittel auf Landesseite gesprochen. Auch hierzu nehmen Schweizer, Cataltepe und Razavi Stellung: „Auch wenn es nicht vorgegeben ist, werden wir diese Mittel für zusätzliche Investitionen verwenden. Seit 2016 haben wir die Mittel für den Hochbau fast verdoppelt. Für die Sanierung bzw. Ersatzneubauten etwa unserer Universitäten, Universitätsklinika, Polizei- und Finanzgebäude sowie auch unserer Straßen und Brücken legen wir nun die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes obendrauf.“