Silvester in Eislingen: Wegen hoher Brandgefahr gibt es Einschränkungen beim Feuerwerk

In der Nähe der Firmen Koch Holzwerke, Zeller+Gmelin, Fetzer Rohstoffe & Recycling, Benecke-Kaliko und Landhandel Wolfgang Wahl ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk verboten. ⇥
Stadt EislingenBald ist es wieder soweit: Das alte Jahr geht zu Ende und das neue Jahr wird mit farbenfrohem Feuerwerk begrüßt. Auf dieses Ritual freuen sich viele, schließlich dürfen die Feuerwerkskörper nur an diesen besonderen Tagen gekauft und gezündet werden. Damit die Freude daran überwiegt und es stattdessen nicht zu Schäden kommt, gibt es rechtliche Einschränkungen für die Abbrennorte. Deshalb hat die Stadt Eislingen Details zu einem „Abbrennverbot im Umkreis von lärm– und brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen“ veröffentlicht.
Buntes Schauspiel am Himmel
Das Feuerwerk ist für viele in der Silvesternacht gar nicht wegzudenken. Auch wenn es nicht jedermanns Sache ist, ein großes Budget für die verschiedensten Feuerwerkskörper aufzubringen — eine handliche Batterie oder eine bunte Mischung gehört für viele dazu. Und auch wer selbst nicht so gerne zündelt, erfreut sich oft an dem Schauspiel, wenn überall der Himmel bunt erleuchtet wird.
Störungen und Gefahren
Es gibt jedoch auch Orte, an denen Feuerwerk weniger mit Freude, sondern vielmehr mit Störungen und Gefahren verbunden wird. Der Gesetzgeber hat daher geregelt, dass in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder– und Altersheimen sowie von Fachwerkhäusern und Häusern mit Reetdächern kein Feuerwerk abgebrannt werden darf.
Verbotszone um fünf Firmen
Darüber hinaus wird durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Eislingen das Abbrennen in der Nähe von fünf Firmen (Koch Holzwerke, Zeller+Gmelin, Fetzer Rohstoffe & Recycling, Benecke–Kaliko, Landhandel Wolfgang Wahl) untersagt, da dort brandempfindliche Stoffe lagern. Es sollte nicht vergessen werden, dass es sich bei Feuerwerk um pyrotechnische Gegenstände handelt, die in kleinen Mengen Sprengstoff enthalten, betont die Stadtverwaltung. Dementsprechend sollte der Umgang mit Bedacht erfolgen und darauf geachtet werden, dass sich im Umkreis keine leicht entflammbaren Stoffe befinden.
Gefahr auch für private Gebäude
Gefährlich kann dies auch bei privaten Gebäuden wie beispielsweise Ställen werden, wenn dort Stroh oder Sägespäne gelagert werden. Doch auch wer selbst nichts abbrennen will, sollte vorbeugen: „Bitte achten Sie darauf, dass keine leicht brennbaren Materialien im Freien lagern. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Feuerwehr zum Löschen von gelben Säcken gerufen werden muss“, schreibt die Stadt.
Die Verfügung für das Abbrennverbot findet sich auf der städtischen Website unter „Amtliche Bekanntmachung“.