Schonzeit beginnt
: Hecken und Bäume schneiden im Kreis Göppingen: Diese Fristen gelten

Wer seine Hecken und Bäume noch einen Schnitt verpassen möchte, muss sich beeilen. Welche Fristen für den Gehölzschnitt im Kreis Göppingen gelten und was der Sinn der Schonzeit ist.
Von
NWZ
Kreis Göppingen
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Wer seine Hecken oder Bäume stutzen möchte, muss sich beeilen - die Schonzeit beginnt.

KOENNEKE V Volkmar Könneke

Für das Schneiden von Hecken und Bäumen gelten Regeln. Auch im Kreis Göppingen beginnt bald die sogenannte „Gehölzschutzzeit“.

Das Landratsamt Göppingen weist darauf hin, dass am 1. März die Gehölzschonzeit beginnt und bis 30. September andauert. Wer also Rodungs– und Rückschnittmaßnahmen plant, muss sich beeilen. In dieser „Sommerpause“ dürfen Bäume außerhalb des Waldes, außerhalb von Plantagen und außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen, aber auch Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, andere Gehölze sowie Röhrichte nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden.

Maßnahme für den Vogelschutz

Durch diese Maßnahme soll die im Frühling erwachende Tierwelt, insbesondere die Vögel, die ihr Brutgeschäft beginnen, aber auch Fledermäuse, Wildbienen und andere Insekten, die diese Lebensräume bewohnen, geschützt werden. Nicht von dieser zeitlichen Vorgabe berührt sind die üblichen Pflegeschnitte bei Obstbäumen und streng formgeschnittene Gartenhecken.

Alte Bäume mit Höhlen, sowie ausgewiesene Naturdenkmale stehen ganzjährig unter besonderem Schutz. Für Auskünfte, insbesondere in unklaren Fällen steht das Landratsamt unter Telefon (07161) 202—2261 und E–Mail: umweltschutzamt@lkgp.de zur Verfügung.