
Richtlinie für Bauplatzvergabe: Eigentum, Enteignung und des Kaisers Bart
Die Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Süßen ist rechtswidrig. Die Änderung ist ein Muss, nicht alle Gemeinderäte sind dafür.

Die Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Süßen sieht eine „Veräußerungsverpflichtung“ für Wohneigentum vor. Diese ist nun rechtswidrig.
Klaus-Dietmar Gabbert/dpa