Rabenvögel im Kreis Göppingen
: Landratsamt gibt Saatkrähen wieder zum Abschuss frei – aber nicht überall

Unter strengen Auflagen dürfen die eigentlich streng geschützten Vögel bis Ende Juli geschossen werden. Sie bereiten vor allem den Landwirten Probleme.
Von
Dirk Hülser
Kreis Göppingen
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Mit Nistmaterial im Schnabel im Anflug.

Brutzeit der Saatkrähe beginnt, Tiere werden immer mehr in der Ulmer Innenstadt und in Neu-Ulm, Händler und Anwohner fühlen sich belästigt und sind frustriert, Experten sagen, es braucht ein städteübergreifendes Konzept zum Umgang mit Saatkrähe

Mit Nistmaterial im Schnabel im Anflug: Saatkrähen bauen ihre Nester in großen Kolonien in hohen Bäumen.

Matthias Kessler
  • Landratsamt erlaubt erneut Abschüsse von Saatkrähen – befristet bis Ende Juli.
  • Start war am 15. April; Ziel ist die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden.
  • Gebiet erweitert: nun großer Teil des westlichen Landkreises mit weiteren Gemeinden.
  • Ausnahmen gelten für Schutzgebiete, zudem strenge Auflagen für Anzahl und Pflanzenstadium.
  • Erlaubt sind nur einzelne, nicht geschlechtsreife Saatkrähen; Meldung jedes Abschusses nötig.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach 2025 hat das Landratsamt nun erneut eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter bestimmten Bedingungen den Abschuss der eigentlich streng geschützten Saatkrähen erlaubt. Vor allem Landwirte klagen immer wieder über Schäden durch die Rabenvögel, die in Kolonien brüten. Nachdem die Verfügung im vergangenen Jahr von Mai bis 31. Juli galt, ist sie in diesem Jahr bereits am 15. April in Kraft getreten und gilt ebenfalls bis Ende Juli. Erteilt wird damit eine zeitlich befristete Jagderlaubnis „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Saatkrähen-Vergrämungsabschuss in besonders betroffenen Bereichen im Landkreis“.

Gebiet ist erweitert worden

Doch 2026 ist das Gebiet um etliche Gemeinden erweitert worden. Schon 2025 durften einzelne Tiere von berechtigten Jägern auf Teilen der Gemarkungen von Ebersbach, Uhingen, Schlierbach, Wangen, Göppingen, Heiningen, Eislingen, Süßen, Donzdorf und Schlat geschossen werden. In diesem Jahr sind noch Rechberghausen, Heiningen, Eschenbach, Hattenhofen, Gammelshausen, Zell u.A. und Salach hinzugekommen, somit umfasst das Gebiet den größten Teil des westlichen Landkreises. Ausgenommen vom Geltungsbereich sind Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale und Vogelschutzgebiete, heißt es in der Verfügung.

Eine weitere Bedingung ist, dass sich mindestens 20 Saatkrähen auf dem Feld oder in der Plantage befinden müssen, die Aussaat stattgefunden hat und die Pflanzen eine bestimmte Größe nicht überschritten haben. In Sonderkulturen müssen das Obst oder die Beeren von den Vögeln auch gefressen werden, also etwa Kirschen oder Erdbeeren. Zu besetzten Brutkolonien der Vögel ist bei der Schussabgabe ein Mindestabstand von 500 Metern einzuhalten. Zudem dürfen nur einzelne, nicht geschlechtsreife Saatkrähen getötet werden. Damit das Landratsamt einen Überblick hat, muss außerdem jedes geschossene Tier gemeldet werden.

Die Allgemeinverfügung bezieht sich ausschließlich auf Saatkrähen, die an ihren hellen Schnäbeln zu erkennen sind. Rabenkrähen dürfen außerhalb der Brutzeit zwischen 1. August und 15. Februar ohnehin bejagt werden, in der Brutzeit jedoch nicht. Gar nicht bejagt werden dürfen die deutlich größeren, komplett schwarzen Kolkraben (Corvus Corax).