Prozessauftakt in Ulm
: Nach Schuss in Dönerimbiss: Anklage wegen versuchten Mordes

Am 28. August 2026 beginnt das Gerichtsverfahren gegen drei junge Männer am Landgericht Ulm. Sie sollen im Januar 2026 versucht haben, einen Imbissinhaber zu ermorden.
Von
red/frf
Göppingen
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ARCHIV - 01.08.2014, Baden-Württemberg, Ulm: Das Gebäude des Amt- und Landgerichts. (zu dpa: «Prozess um Brandanschlag auf Roma-Familie") Foto: Stefan Puchner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Am 28. August beginnt am Landgericht Ulm der Prozess.

dpa
  • Prozessauftakt am Landgericht Ulm: Start am Freitag, 28. August 2026, um 9 Uhr.
  • Drei Angeklagte im Alter von 22, 20 und 19 Jahren stehen wegen versuchten Mordes vor Gericht.
  • Tatvorwurf: Ende Januar 2026 in Göppingen Schüsse auf einen Imbissinhaber, Projektil verfehlte.
  • Staatsanwaltschaft: arbeitsteiliges Vorgehen, heimtückisch – zudem Waffenbesitz gegen den 19-Jährigen.
  • Anreise laut Mitteilung mit Auto eines unwissenden Zeugen, insgesamt elf Verhandlungstage geplant.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Ulm verhandelt ab Freitag, 28. August 2026, ab 9 Uhr unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Michael Lang gegen einen 22‑Jährigen, einen 20-Jährigen und einen 19-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, Ende Januar 2026 in Göppingen versucht zu haben, in arbeitsteiligem Zusammenwirken den Inhaber eines Dönerimbisses in der Geislinger Straße zu töten. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Projektil verfehlt das Ziel

Die drei Angeklagten sollen am Abend des 28. Januar 2026 gemeinsam mit dem Auto eines unwissenden Zeugen aus dem Münchener Umland nach Göppingen gefahren sein. „Hierbei seien dem 21-jährigen Erwachsenen die Navigationsdienste für die Fahrt von München nach Göppingen und die Fahrdienste im Stadtgebiet Göppingen zum Dönerimbiss zugedacht gewesen“, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Der türkische Heranwachsende habe die Abholung durch den unwissenden Zeugen nach der Tat organisiert. Der deutsch-griechische Heranwachsende habe die Schüsse abgegeben, die ihr Ziel verfehlten. Anschließend sollen der 19-Jährige und der 22-Jährige Göppingen mit dem Pkw verlassen haben und schließlich wieder zu dem 20-Jährigen in einen weiteren Pkw gestiegen und zurück nach München gefahren sein.

Rechtlich wird den Angeklagten jeweils mittäterschaftlich versuchter Mord (heimtückisch begangen) vorgeworfen. Tateinheitlich hierzu wird dem 19-Jährigen vorsätzlicher unerlaubter Besitz und Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe vorgeworfen.

Es sind elf weitere Verhandlungstage vorgesehen.