Polizeikontrolle in Geislingen
: Ohne Versicherungsschutz unterwegs

Am Donnerstag (5. Juni) war ein 29-Jähriger ohne gültigen Versicherungsschutz auf seinem E-Scooter unterwegs.
Von
GZ
Geislingen
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ARCHIV - 17.04.2024, Mecklenburg-Vorpommern, Wismar: Ein Mann fährt mit seinem E-Scooter über den Bahnsteig. (zu dpa: «Kind auf E-Scooter stirbt nach Verfolgungsjagd mit Polizei») Foto: Jens Büttner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Seinen E-Scooter nach Hause schieben musste ein 29-Jähriger in Geislingen, da sein Versicherungsschutz nicht mehr gültig war.

Jens Büttner/dpa
  • Ein Mann (29) wurde in Geislingen ohne gültigen Versicherungsschutz auf seinem E-Scooter gestoppt.
  • Das alte Versicherungskennzeichen an seinem E-Scooter war blau statt grün.
  • Er musste seinen E-Scooter nach Hause schieben und erhält eine Anzeige.
  • Versicherungsschilder müssen jährlich gewechselt werden, die Farbe zeigt die Aktualität.
  • Ohne neue Versicherung keine gültige Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Gegen 15.45 Uhr stoppte die Polizei den 29-Jährigen auf seinem E-Scooter in der Heidenheimer Straße. Der hatte an seinem E-Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht. Das war noch aus dem Jahr 2024 und blau anstatt grün. Seinen E-Scooter musste er nach Hause schieben und sieht nun einer Anzeige entgegen.

An Farbe erkennbar

Ob das Kennzeichen aktuell ist, kann die Polizei schnell erkennen. Denn die Farbe wechselt jedes Jahr und ist für das Versicherungsjahr 2025/2026 grün. Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen benötigen dann einen neuen Schutz. Deshalb sollten sich Besitzer solcher Fahrzeuge rechtzeitig um die Erneuerung der Versicherung kümmern und sich das aktuelle Schild besorgen, rät die Polizei.

Bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde wird keine Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle benötigt. Eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung sind aber trotzdem erforderlich. Als Nachweis für eine bestehende Versicherung dient dabei das sogenannte Versicherungskennzeichen. Das muss jedes Jahr rechtzeitig beantragt und zum 1. März gewechselt werden.