Oberbürgermeisterwahl in Eislingen
: Stichwahl gültig – Marzian kann Amt antreten

Das Regierungspräsidium teilte der Stadtverwaltung Eislingen mit, dass Anja Sauer auf eine Klage gegen den Einspruchsbescheid verzichtet. Dadurch ist der Bescheid des RP rechtskräftig und die Wahl und die Stichwahl zum Oberbürgermeister gültig.
Von
SWP
Eislingen
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Anja Sauer

OB-Wahl Eislingen - Kandidatenvorstellung, Stadthalle Eislingen, Kronenplatz, 73054 Eislingen, 24.02.2026 - 18:30 Uhr,

Foto: PhotoPeet / Event- & Sportfotografie / Peter Harich

Anja Sauer hatte die OB-Wahl beim Regierungspräsidium angefochten, verzichtet nun aber auf eine Klage gegen den Einspruchsbescheid.

PhotoPeet
  • OB-Wahl in Eislingen ist gültig – das Regierungspräsidium bestätigt die Rechtskraft.
  • Anja Sauer verzichtet auf eine Klage gegen den Einspruchsbescheid.
  • Damit sind Wahl am 8. März und Stichwahl am 22. März rechtskräftig.
  • Oliver Marzian kann das Amt des Oberbürgermeisters am 1.6.2026 antreten.
  • Sauer hatte zuvor Unregelmäßigkeiten bei Ablauf und Kommunikation der Wahl gerügt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach der knappen Niederlage bei der Stichwahl zum Oberbürgermeister in Eislingen wollte Römersteins Bürgermeisterin Anja Sauer das Ergebnis zunächst nicht so stehen lassen. Doch nun ist klar: Das Regierungspräsidium Stuttgart teilt Rechtskräftigkeit mit. Somit ist die Wahl von Oliver Marzian gültig und er kann sein Amt antreten. Das teilt die Stadt Eislingen mit.

Das Regierungspräsidium hatte der Stadtverwaltung Eislingen am 29. April mitgeteilt, dass Sauer auf eine Klage gegen den Einspruchsbescheid verzichte. Dadurch sei der Einspruchsbescheid des Regierungspräsidiums rechtskräftig und somit die Wahl am 8. März und die Stichwahl am 22. März gültig. „Der Wahlsieger Oliver Marzian kann nun wie ursprünglich geplant am 1.6.2026 das Amt des Oberbürgermeisters antreten“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Nach der OB-Stichwahl hatte Sauer die Wahl beim Regierungspräsidium angefochten. Dieses hatte die Wahlanfechtung geprüft und sie in einem Einspruchsbescheid zurückgewiesen. Im Anschluss hatte Anja Sauer die Möglichkeit, gegen den Einspruchsbescheid zu klagen.

Warum wollte Sauer die Wahl anfechten? Sie verwies auf „Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Ablauf der Wahl sowie der begleitenden Kommunikation“ und berief sich auf fehlende Rechtsstaatlichkeit.