NWZ-Aktion „Gute Taten“
: Jetzt Förderanträge stellen

Die „Guten Taten“ starten im November in die 52. Runde. Gesucht sind wieder soziale Projekte, die durch Spenden gefördert werden können. NWZ-Redaktionsleiter ermuntert potenzielle Antragsteller.
Von
Karin Tutas
Kreis Göppingen
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NWZ Redaktionsleiter Helge Thiele Interview Gute Taten

„Viele notwendige soziale Strukturen im Landkreis würde es ohne Spendengelder nicht geben“, betont Helge Thiele, der Vorsitzender des Fördervereins „NWZ Gute Taten“ ist.

Giacinto Carlucci
  • NWZ-Aktion „Gute Taten“ startet im November in die 52. Runde – Förderanträge bis 5. Oktober möglich.
  • 2024/25 wurden 306.917 Euro gesammelt, 45 soziale Projekte im Kreis Göppingen unterstützt.
  • Förderfähig sind Projekte karitativer Organisationen, die Menschen im Landkreis zugutekommen.
  • Antrag: kurze Beschreibung, Kosten, gewünschter Betrag – per E-Mail oder Post einreichen.
  • Infos und Hilfe: gutetaten@nwz.de oder Tel. 07161/204-115, Ansprechpartnerin Fabienne Deuschle.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Noch ist es ein paar Monate hin bis zum Start der 52. Auflage der NWZ-Aktion. Jedoch im Verlagshaus der NWZ sind bereits die Weichen für den Auftakt im November gestellt. Für karitativ tätige Organisationen, Einrichtungen sowie für Vereine wird es allmählich Zeit, sich Gedanken zu machen, welche sozialen Projekte sie umsetzen möchten. Redaktionsleiter Helge Thiele erklärt im Interview Fragen rund um den Projektantrag.

Herr Thiele, wie aussichtsreich ist es, einen Projektantrag für ein soziales Projekt zu stellen?

Die „Guten Taten“ haben in der vergangenen Aktion 306 917 Euro an Spenden gesammelt und damit 45 soziale Projekte im Landkreis Göppingen unterstützt. Ich würde sagen, die Chancen, eine Förderung zu erhalten, sind sehr gut. Bislang konnten wir immer alle Vorhaben unterstützen, die wir ausgewählt haben.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Projekt unterstützt werden kann?

Dazu gibt es in der Satzung unseres Fördervereins klare Vorgaben. Erstens muss das Projekt im Landkreis Göppingen angesiedelt sein und den Menschen in dieser Region zugutekommen. Träger muss eine karitative und gemeinnützige Organisation, Einrichtung oder ein Verein sein, der berechtigt ist, eine Spendenbescheinigung auszustellen. Allerdings prüfen wir immer, ob nicht eine andere Finanzierungsmöglichkeit besteht. Einzelpersonen können keine Anträge stellen.

Aber die „Guten Taten“ haben doch immer wieder Menschen in Notlagen unterstützt?

Das stimmt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen der Förderverein schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet hat – etwa, wenn nach einem Wohnungsbrand Menschen vor dem Nichts standen oder wenn es darum ging, schwer kranken Menschen unter die Arme zu greifen. In all diesen Fällen wurde das durch Organisationen wie die Patientenstiftung, Kirchen oder Kommunen an uns herangetragen.

Können Sie uns ein paar Beispiele für soziale Projekte nennen, die die NWZ-Aktion unterstützt hat?

Da sind wir sehr breit aufgestellt. Das reicht vom Spielmaterial für die Kinder- und Jugendarbeit übers Pfadfinderzelt bis zum Equipment, das der Lebensqualität älterer und kranker Menschen dient. Für den Erhalt und die Schaffung wichtiger Einrichtungen wie das Hospiz oder den Bau von Wohnungen für Wohnungslose gab es in der Vergangenheit kräftige Zuschüsse. Viele notwendige soziale Strukturen im Landkreis würde es ohne Spendengelder nicht geben.

Was soll ich tun, wenn ich mir nicht sicher bin, ob mein Projekt überhaupt förderfähig ist?

Leider hören wir immer wieder, dass Anträge nicht gestellt werden, weil sich die Akteure nicht sicher sind, ob ihre Projekte etwas für die NWZ-Aktion „Guten Taten“ sind. Dazu kann ich nur sagen: Wenn Sie sich nicht sicher sind, rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail. Das Team der „Guten Taten“ beantwortet gerne Ihre Fragen und freut sich über jeden Antrag.

Wie aufwendig ist so ein Antrag?

Der Aufwand ist sehr gering. Eine E-Mail oder ein Anschreiben sind völlig ausreichend. Darin sollten die Antragsteller ihr Projekt beschreiben, die Kosten und den erwünschten Betrag nennen.

Gibt es eine Einreichfrist?

Das ist in diesem Jahr der 5. Oktober. Allerdings ist es möglich, das ganze Jahr über einen Antrag für die folgende Aktion zu stellen.

Wie geht es dann weiter mit dem Antrag?

Im Oktober setzt sich das Team der „Guten Taten“ zusammen und wählt die Projekte aus, die unterstützt werden sollen. Wenn Fragen offen sind, haken wir nach.  Alle Antragsteller bekommen anschließend von uns eine Zu- oder manchmal auch eine Absage.

Wohin muss ein Antrag geschickt werden?

Anträge für die „Guten Taten“ können entweder per E-Mail gutetaten@nwz.de oder schriftlich an die NWZ, Rosenstraße 24, 73033 Göppingen gestellt werden.

Kontakt Ansprechpartnerin für Fragen rund um die NWZ-Aktion  „Gute Taten“ ist Marketing-Managerin Fabienne Deuschle, sie ist erreichbar unter Telefon 07161/204-115.