NWZ-Aktion „Gute Taten“: Bis zum 4. Oktober Projekte einreichen

Die NWZ-Aktion „Gute Taten“ unterstützt wichtige soziale Projekte im Landkreis finanziell – jetzt kann man wieder Projektanträge einreichen. Das Foto zeigt das Spendenergebnis der 52. Aktion.
Giacinto Carlucci- NWZ startet im November die 53. Aktion „Gute Taten“ für soziale Projekte im Landkreis.
- Gemeinnützige Träger im Kreis Göppingen können ab sofort Förderanträge einreichen.
- Letzte Aktion sammelte 326.883,51 Euro – unterstützt wurden 62 Projekte.
- Förderung für Kinder- und Jugendarbeit, Ältere und Kranke sowie Hospiz und Wohnungslosenhilfe.
- Anträge bis 4. Oktober per E-Mail oder Post, Infos: www.gutetaten-nwz.de und Telefon 07161/204-115.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Im Verlagshaus der NWZ sind die Weichen für den Auftakt der 53. Aktion „Gute Taten“ im November bereits gestellt. Für karitativ tätige Organisationen und Einrichtungen sowie für Vereine wird es daher Zeit, sich Gedanken zu machen, welche sozialen Projekte sie umsetzen möchten. Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen können ab sofort wieder Anträge einreichen. Die „Guten Taten“ haben bei der vergangenen Aktion 326.883,51 Euro Spenden gesammelt und damit 62 soziale Projekte im Kreis Göppingen unterstützt. Die Bandbreite der geförderten Vorhaben ist dabei groß. Finanzielle Zuwendung gab es zum Beispiel für unterschiedliche Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit – seien es Pfadfinderzelte oder Spielmaterial. Auch ältere und kranke Menschen stehen im Fokus der Aktion, ebenso wie wichtige Einrichtungen wie das Hospiz oder die Wohnungslosenhilfe.
Der Förderverein „NWZ Gute Taten“ hat in seiner Satzung klare Vorgaben, wer in den Genuss der Fördergelder kommen kann. Das Projekt muss im Landkreis Göppingen angesiedelt sein und den Menschen vor Ort zugutekommen. Der Träger muss eine karitative und gemeinnützige Organisation, Einrichtung oder ein Verein sein, der berechtigt ist, eine Spendenbescheinigung auszustellen. Allerdings wird geprüft, ob nicht eine andere Finanzierungsmöglichkeit besteht. Einzelpersonen können keine Anträge stellen.
Geringer Aufwand für die Antragsstellung
Der Aufwand, einen Antrag zu stellen, ist gering. Ausreichend sind eine E-Mail oder ein Anschreiben. Darin sollten die Antragsteller ihr Projekt beschreiben, die Kosten und den erwünschten Betrag sowie einen Ansprechpartner nennen. Anträge können entweder per E-Mail an: gutetaten.nwz@swp.de oder schriftlich an die NWZ, Rosenstraße 24, 73033 Göppingen gestellt werden. Die Anträge müssen bis 4. Oktober eingegangen sein. Alle Antragsteller bekommen eine Zu- oder eine Absage. Ansprechpartnerin für Fragen zur NWZ-Aktion „Gute Taten“ ist Marketing-Managerin Fabienne Deuschle, sie ist erreichbar unter Telefon 07161/204-115. Mehr Informationen zur Aktion auch online: www.gutetaten-nwz.de.
