Neue Regeln für Bäder in Göppingen
: In der Sauna ist das Handy jetzt tabu

Für die Barbarossa-Thermen und das Göppinger Freibad gelten künftig neue Benutzungsordnungen. Der Gemeinderat hat die Neufassung beschlossen. Unter anderem wurde die Aufsicht von Kindern neu geregelt.
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red/su
Göppingen
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Handy

Das Handy ist ab sofort in der Sauna der Göppinger Barbarossa-Thermen tabu.

Alicia Windzio/dpa
  • Göppingen passt Regeln für Barbarossa-Thermen und Freibad an – neue Benutzungsordnungen.
  • Zwei getrennte Regelwerke ersetzen die gemeinsame Ordnung und sollen übersichtlicher sein.
  • Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr brauchen eine volljährige Begleitung.
  • In der Sauna gilt: Telefonieren, Fotografieren und Filmen sind ausdrücklich verboten.
  • Neu geregelt wurden Videoüberwachung im Freibad, Parkplatznutzung und Vertragsstrafen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Für die Barbarossa-Thermen und das Göppinger Freibad gelten neue Spielregeln. Der Gemeinderat hat den Weg dafür freigemacht, die Neufassung beschlossen und damit die Regelungen an aktuelle rechtliche Vorgaben sowie die Anforderungen eines modernen Badebetriebs angepasst. Die bisherige gemeinsame Benutzungsordnung wird durch zwei eigenständige Regelwerke ersetzt – eines für die Barbarossa-Thermen und eines für das Freibad, teilt die Pressestelle der Stadtverwaltung mit. Begründung: „Dadurch werden die Bestimmungen übersichtlicher und besser auf die jeweiligen Einrichtungen zugeschnitten.“

Datenschutz und Nichtraucherschutz berücksichtigt

Die neuen Benutzungsordnungen berücksichtigen aktuelle gesetzliche Vorgaben, unter anderem im Datenschutz und Nichtraucherschutz, sowie Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und des Deutschen Saunabundes. Außerdem fließen Erfahrungen aus dem täglichen Badebetrieb ein. „Ziel ist es, den Betrieb der beiden Einrichtungen rechtssicher und für die Badegäste verständlich zu regeln“, heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus. Zu den wichtigsten Änderungen gehört eine Anpassung der Begleitregelung für Kinder: Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr müssen Kinder künftig von einer volljährigen Person begleitet werden.

Neu geregelt werden außerdem unter anderem die Videoüberwachung ausgewählter Bereiche im Freibad, die Nutzung der Parkplätze sowie Vertragsstrafen bei Missbrauch oder Manipulation von Eintrittsberechtigungen. Für beide Einrichtungen werden die Rauchregelungen präzisiert. In der Saunalandschaft der Barbarossa-Thermen gilt künftig zudem ein ausdrückliches Verbot für das Telefonieren sowie das Fotografieren und Filmen. Die neuen Benutzungsordnungen traten zum 1. August 2026 in Kraft.