
Messerattacke vor Gericht: Höchst gefährlich, aber kein versuchter Mord
Landgericht wertet Schnitt in den Hals bei einem Streit am Göppinger ZOB als gefährliche Körperverletzung. Viereinhalb Jahre Haft. „Versehentlicher Rempler“ führte zu Eskalation.

Blutige Tat vor dem Landgericht Ulm: Ein Angeklagter eritreischer Herkunft muss für Schnitt in den Hals seines Kontrahenten viereinhalb Jahre in Haft. Die beiden gerieten in einer durchzechten Herbstnacht aneinander.
Stefan Puchner/dpa