SWP+SWP+Messerattacke vor Gericht
: Höchst gefährlich, aber kein versuchter Mord

Landgericht wertet Schnitt in den Hals bei einem Streit am Göppinger ZOB als gefährliche Körperverletzung. Viereinhalb Jahre Haft. „Versehentlicher Rempler“ führte zu Eskalation.
Von
Jürgen Schäfer
Göppingen
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Gerichtsgebäude Ulm: ARCHIV - 06.05.2024, Baden-Württemberg, Ulm: Ein Mann betritt in Ulm das Gebäude, in dem sich das Amts- und Landgericht befinden. (zu dpa: «Frau in Obdachlosenunterkunft erstochen - Mordprozess beginnt») Foto: Stefan Puchner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Blutige Tat vor dem Landgericht Ulm: Ein Angeklagter eritreischer Herkunft muss für Schnitt in den Hals seines Kontrahenten viereinhalb Jahre in Haft. Die beiden gerieten in einer durchzechten Herbstnacht aneinander.

Stefan Puchner/dpa