Blutrache ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Ulm das Motiv für die Tötung eines 19-jährigen Albaners. Seine Leiche war am Abend des 22. Mai 2017 in einem Anglersee bei Erbach im Gewann Ried gefunden worden. Die Ermittlungen ergaben, dass er mit einer „Vielzahl an wuchtig geführten Schlägen“ gegen den Kopf, mutmaßlich mit einem Hammer, getötet wurde, teilte Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger am Montag mit.
Ende Juni wurde als Tatverdächtiger ein 46-jähriger Albaner aus dem Raum Göppingen verhaftet, er befindet sich seither in Untersuchungshaft.  Der bis dahin polizeilich unauffällige  Mann war vor Jahren aus Albanien eingereist und hatte eine Autowaschstraße betrieben.
Gegen den 46-Jährigen erhob die Staatsanwaltschaft Ulm nun Anklage wegen Mordes. Der Getötete stammte aus seinem persönlichen Umfeld, mit ihm verwandt war er nicht. Den Mord an dem 19-Jährigen, der in Nordrhein-Westfalen lebte, soll der Beschuldigte zusammen mit einem Mittäter ausgeführt haben, nach diesem wird noch gefahndet.
Die Ermittlungen der rund 30-köpfigen Sonderkommission „See“ seien sehr umfassend und detailliert gewesen, bis in die Heimat des Opfers in Südosteuropa, sagte Bischofberger. „So ein umfangreiches Ermittlungswerk habe ich selten gesehen.“ Nach Hinweisen aus der Familie des 19-Jährigen habe sich als Motiv für die Gewalttat Blutrache herauskristallisiert.
„Kanun“ ist der albanische Ausdruck für Blutrache, mit speziellen Gesetzmäßigkeiten, erklärte Bischofberger (siehe Infokasten).   Ziel sei „die komplette Auslöschung einer Familie“. Wenn ein Mann einer Familie getötet worden ist, soll ein Mann der anderen Familie sterben. Frauen und Kinder – bis sie 18 Jahre alt sind – würden verschont. Auslöser für die Blutrache in Erbach war offenbar ein Tötungsdelikt in Albanien im Jahr 2000 – als das jetzige Opfer ein Kleinkind war. Nach Auskunft von Bischofberger hat der Onkel des 19-Jährigen dort vor 18 Jahren einen Mann getötet und sitzt seither in Albanien in Haft. Welchen Hintergrund diese Tat hat, sei ihm nicht bekannt, sagt Bischofberger. Der 46-jährige Beschuldigte sei jedenfalls der Familie des toten Mannes zuzurechnen. Fest steht auch, dass der 19-Jährige „nicht das erste Opfer aus seiner Familie ist“.
Im Zuge der Ermittlungen sei aufgefallen, dass sich die Gegenseite vermehrt für den jungen Mann interessierte, als er 18 Jahre alt war. „Dann ist er 19 geworden, nun lebt er nicht mehr.“ Die Staatsanwaltschaft nehme an, dass die Täter solange warteten, bis er kein Kind mehr ist. Danach „haben sie ihn relativ stringent ausfindig gemacht und umgebracht“, sagte Bischofberger.
Der abgelegene Erbacher Anglersee sei gezielt  ausgewählt worden, um den Gewaltakt unentdeckt begehen und die Leiche entsorgen zu können, nimmt Bischofberger an. „Wir gehen davon aus, dass der Erbacher See der Tatort ist.“ Das Opfer selbst habe null Bezug in Richtung Süden und zu der Örtlichkeit gehabt. Offenbar war der 19-Jährige Mitte April mit dem Zug nach Süddeutschland gekommen.

DNA von Bäumen bestimmt

Der nicht vorbestrafte 46-jährige Beschuldigte bestreitet die Tat. Wenn das Gericht die Mordanklage zulässt, werde es  wohl auf einen Indizienprozess hinauslaufen, meinte Oberstaatsanwalt Bischofberger. Es gebe in diesem Fall keine Tatzeugen oder eine Täterbeobachtung.
Die Polizei habe in mühsamer Kleinarbeit jede Menge Indizien gesammelt und dafür neueste wissenschaftliche Methoden eingesetzt. Beispielsweise sei bei der Leiche des 19-Jährigen ein Blatt gefunden worden. Um den Tatort ausfindig zu machen, sei daraufhin die DNA von Bäumen bestimmt worden, erklärte Bischofberger. „Tatsächlich konnte der ‚Mutterbaum“ gefunden werden.“

Mündlich überlieferte Gesetze sind jahrhundertealt

Gesetze „Kanun“ ist der Ausdruck für die jahrhundertealte, mündlich überlieferte  Gesetzessammlung der Albaner, die ihren Ursprung in der nördlichen Bergregion hat. Darin wird das Zusammenleben geregelt, unter anderem bezüglich Schuld, Ehe, Ehre, Erbe, Strafe aber auch Kirche, Landwirtschaft, Fischerei und Jagd.

Blutrache Im Kanun ist die Blutrache als Form der Strafe vorgesehen, um, nach dieser Logik, das Gleichgewicht in einer Gesellschaft wieder herzustellen: Wird ein Mann eines Stammes/einer Familie getötet, so soll auch ein Mann der anderen Seite sterben. Die Blutrache gilt nur für männliche Familienangehörige. Frauen und Kinder – bis sie 18 Jahre alt sind – sind davon ausgenommen.  Ist in einer Familie ein Mann getötet worden, bestimmt sie ein männliches Familienmitglied, das den Mord aus Rache ausführen muss.