Lebensmittelkontrollen im Kreis Göppingen: Ekel-Alarm: Zwei Gastronomiebetriebe im Kreis Göppingen geschlossen

Lebensmittelkontrolleure haben im Kreis Göppingen zwei Gastronomiebetriebe aufgrund ekelerregender Zustände geschlossen (Symbolbild).
dpa- Zwei Gastronomiebetriebe im Kreis Göppingen wurden wegen Hygienemängeln geschlossen.
- Am 25. August schloss ein Liefer- und Abholservice wegen massiven Fliegenbefalls.
- Die Küche und Geräte waren stark verschmutzt – offene Lebensmittel galten als ungeeignet.
- Am 13. August wurde eine Gaststätte im Schurwald wegen Schadnagerbefalls dichtgemacht.
- Wiedereröffnung erst nach Mangelbehebung und Abnahme, zudem Strafanzeigen eingeleitet.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am Nachmittag des 25. August wurde ein Liefer- und Abholservice im Mittleren Filstal wegen eklatanter Hygienemängel und Fliegenbefalls umgehend geschlossen. Damit nicht genug: Bereits am 13. August wurde eine Gaststätte im Raum Schurwald wegen massivem Schadnagerbefall vorläufig geschlossen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamts Göppingen hervor.
Der gastronomische Liefer- und Abholservice wurde am Nachmittag des 25. August anlässlich einer Beschwerde durch die Lebensmittelüberwachung überprüft. Dabei wurden laut Mitteilung zahlreiche und erhebliche Hygienemängel mit Gesundheitsrisiken festgestellt: Die Küche und verschiedene Arbeitsgeräte, wie beispielsweise Schneidebretter, Mikrowelle und Behältnisse, waren stark verunreinigt. Zudem war im Betrieb ein massiver Befall durch Frucht- und Schmeißfliegen gegeben. Die unter diesen Umständen offen vorgefundenen Lebensmittel, wie geschnittener Fisch, Salate und Obst sowie bereits verzehrfertige To-Go-Boxen, wurden als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet eingestuft.
Ekelerregende Bedingungen
Bereits am 13. August wurde eine Gaststätte im Schurwald ebenfalls aufgrund einer Beschwerde überprüft. Dabei wurde ein erheblicher Befall durch Schadnager sowie hohe Kontaminations- und Gesundheitsrisiken durch Schadnagerkot festgestellt. Die offenen Lebensmittel, wie beispielsweise Salate, Nudeln und Pizzateig, wurden auch als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet bewertet.
In beiden Fällen wurden die Betriebsstätten wegen der ekelerregenden Bedingungen und Kontaminationsrisiken für Lebensmittel sowie Gesundheitsgefahren auf jeweils mündliche Anordung vor Ort umgehend geschlossen. In derartigen Fällen kommt eine Wiedereröffnung erst nach einer Mangelbehebung und einer Abnahme durch die Lebensmittelüberwachung wieder in Frage. Ebenso werden Strafanzeigen erstattet. Ferner wurde jeweils ein Verfahren zur Veröffentlichung der Verstöße unter Benennung des Lebensmittelunternehmens eingeleitet.
