
Insolventes Autohaus Enes: 20.199 Euro an den falschen Empfänger bezahlt
Der „gutgläubige Kauf“ eines Volvo wird aus Sicht einer Ulmer Richterin im Zivilverfahren nicht bewiesen. Der Insolvenzanwalt darf den Wagen vermarkten.

Im Zusammenhang mit der Insolvenz des Autohauses Enes hat eine Richterin am Landgericht Ulm die Klage eines Autokäufers gegen den Insolvenzverwalter abgewiesen.
Giacinto Carlucci