Heizungstausch: Heizung und Sanierung: Was sich bei der Förderung jetzt ändert

Alte Gasheizung im Keller? Bei der Finanzierung des Heizungstauschs sollten Hausbesitzer einige Dinge beachten.
Hendrik Schmidt/dpa- Neue BEG-Regeln seit dem 21. Juli: Zuschüsse für Heizungstausch und Sanierung bleiben.
- Grundförderung 30 % bleibt, Klima-Geschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise von 16 % weiter.
- Förderfähige Kosten pro Wohneinheit: künftig maximal 28.000 Euro, Effizienzbonus entfällt.
- Einkommensbonus wird gestaffelt, Familien können 10.000 Euro abziehen – bis zu 80 % möglich.
- Handwerk kritisiert kurzfristige Umsetzung, überlastetes Antragsportal frustrierte Betriebe und Kunden.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wer die Heizung erneuern oder sein Haus energetisch modernisieren möchte, muss viele Aspekte berücksichtigen. Welche Heiztechnik passt zum Gebäude? Welche Sanierungsmaßnahmen sind sinnvoll? Welche gesetzlichen Vorgaben gelten? Und wie können staatliche Förderungen die Investition erleichtern? Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat weiterhin Investitionen in klimafreundliche Heizungen und energetische Sanierungen mit Zuschüssen. Seit dem 21. Juli gelten jedoch neue Förderbedingungen, die Eigentümerinnen und Eigentümer bei ihrer Planung berücksichtigen sollten. Darauf verweist die Energieagentur. Landkreis Göppingen in einer Pressemitteilung.
Grundförderung bleibt
Wer eine bestehende Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder einen Anschluss an ein Wärmenetz austauscht, erhält weiterhin eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Gleichzeitig fällt der sogenannte Klima-Geschwindigkeitsbonus künftig schrittweise geringer aus. Er sinkt zunächst von 20 auf 16 Prozent und wird anschließend alle sechs Monate um weitere vier Prozentpunkte reduziert. Für Eigentümer bedeutet das: Wer den Heizungstausch ohnehin plant, sollte deshalb nicht unnötig lange warten.
Förderung bis zu 28.000 Euro
Eine weitere Änderung betrifft die Höhe der Kosten, die überhaupt für die Förderung berücksichtigt werden. Für die erste Wohneinheit werden künftig maximal 28.000 Euro statt bisher 30.000 Euro als förderfähige Investitionskosten anerkannt. Darüberhinausgehende Kosten bleiben bei der Berechnung der Förderung unberücksichtigt. Dadurch kann die maximale Fördersumme niedriger ausfallen als bisher, schreibt die Energieagentur.
Auf der anderen Seite werden Haushalte mit geringerem Einkommen künftig stärker unterstützt. Der Einkommensbonus wird gestaffelt und richtet sich nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind können ihr anrechenbares Einkommen zudem pauschal um 10.000 Euro reduzieren. Dadurch können sie unter Umständen eine höhere Förderung erhalten. Für Haushalte mit sehr geringem Einkommen sind in bestimmten Fällen Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Investitionskosten möglich.
Kein Effizienzbonus
Einige bisherige Förderbestandteile entfallen dagegen vollständig. So werden der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen nicht mehr gewährt.
Auch wer sein Haus dämmen oder alte Fenster austauschen möchte, kann weiterhin staatliche Unterstützung erhalten. Die Fördermöglichkeiten für Maßnahmen an der Gebäudehülle bleiben bestehen, wurden jedoch ebenfalls angepasst. Welche Zuschüsse im Einzelfall möglich sind, hängt von der geplanten Maßnahme und den persönlichen Voraussetzungen ab.
Die Energieagentur Landkreis Göppingen empfiehlt deshalb, sich vor Beginn einer Sanierung oder eines Heizungstauschs unabhängig beraten zu lassen. „Die Förderung bleibt ein wichtiger Baustein für die Finanzierung energetischer Modernisierungen. Gleichzeitig sind die Förderregelungen komplexer geworden. Eine frühzeitige Beratung hilft dabei, die passende Lösung zu finden und alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen“, empfiehlt Energieberater Dominik Gauß von der Energieagentur Landkreis Göppingen.
Kritik an der Umsetzung
Aus dem Handwerk kommt Kritik an der Umsetzung des neuen Gesetzes: Die Branche sei vergangene Woche von den Neuerungen förmlich überrascht worden und die Ereignisse hätten sich überschlagen: „Im Minutentakt gab es neue Gerüchte aus Berlin – und keine guten und auch keine handfesten Fakten“, sagt Rainer Häfele, der Obermeister der SHK-Innung Göppingen, der auch Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des Landesverbands ist. Er kritisiert: „So kann man mit dem Handwerk und seinen Kunden nicht umgehen.“ Denn: Als klar war, dass die Förderungen schon sehr kurzfristig zurückgehen, war das Antragsportal des Bundes schnell überlastet und dann nicht mehr erreichbar. Die von Bundesministerin Katherina Reiche vorgegebenen Fristen sind quasi binnen Stunden verstrichen. „So schnell können die Handwerksbetriebe und die Kunden nicht reagieren, das war fern jeder Praxis“, kritisiert Häfele. Mancher Betrieb habe alles stehen und liegen gelassen, um die Anträge noch auf den Weg zu bringen, um im Sinne des Kunden alles in die Waagschale zu werfen, was geht. Das könne jedoch nicht jeder Handwerker einfach tun. Und wenn, war es für manchen dennoch zu spät, weil das Portal schlicht nicht erreichbar war“, berichtet er. Der Kunde müsse nun im Zweifel bis zu 4000 Euro mehr bezahlen – und der Handwerker müsse den Unmut ausbaden. „Das geht einfach nicht“, meint Rainer Häfele sichtlich verstimmt.
Grundsätzlich habe die Branche Verständnis dafür, dass Förderungen gekürzt werden. Das sei auch beim landesweiten Fachverbandstag vergangene Woche in Rust grundsätzlich erwartet worden, bei dem er vor Ort war. Das Tempo und die Art, wie das von der Bundesregierung aber umgesetzt wurde, sei jedoch erschreckend, so noch nicht dagewesen und „es ist nun nochmal komplizierter, als es vorher war“, erklärt Rainer Häfele.
Online-Veranstaltung zu neuen Regeln
Kostenlos: Wer sich einen Überblick über die neuen Regelungen verschaffen möchte, ist zur kostenfreien Online-Veranstaltung „Heizung und Sanierung: neue Regeln, neue Förderung“ eingeladen. Sie findet am Montag, 27. Juli, ab 18.30 Uhr statt. Neben den neuen Förderbedingungen werden auch die Auswirkungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes vorgestellt. Eine Anmeldung ist unter klimaschutz-goeppingen.de, Telefon (07161) 65165-00, möglich.
