Heizen im Kreis Göppingen: Neue Regeln für Heizungen: Jetzt tauschen oder abwarten?

Wer eine alte Gas- oder Ölheizung gegen eine neue Heizung tauscht, kann weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen, aber auch auf eine Alternative wie eine klimafreundliche Wärmepumpe setzen. (Symbolfoto)
Fabian Sommer/dpa-tmn/dpa- Bundesregierung plant Gebäudemodernisierungsgesetz, Start voraussichtlich 1. Juli 2026
- 65%-Regel fällt: Fossile Heizungen auch nach Juli 2028 weiter einbaubar
- „Bio-Treppe“: Ab 2029 mind. 10% Bioanteil, Anteile steigen bis 2040 in drei Schritten
- Fossile Heizungen werden teurer: ETS 2 ab 2028; Verfügbarkeit von Bioenergien unsicher
- BEG-Förderung bis 2029 geplant; keine Zuschüsse für neue Öl-/Gasheizungen
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Viele Hausbesitzer im Landkreis stehen derzeit vor ähnlichen Fragen: Die Heizung kommt in die Jahre, ein Austausch rückt näher – gleichzeitig kündigt die Bundesregierung neue gesetzliche Regeln fürs Heizen an. Lohnt es sich, noch abzuwarten? Oder ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln? Mit den veröffentlichten Eckpunkten für das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz zeichnet sich erstmals ab, welche Veränderungen auf Eigentümer zukommen könnten.
Nach Angaben der Bundesregierung soll das Gesetz im Laufe des Frühjahrs beschlossen werden und voraussichtlich zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Es soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz in seiner aktuellen Form ablösen. Eine zentrale Änderung ist die Streichung der sogenannten „65-Prozent-Regel“. Damit dürfen im Landkreis Göppingen auch nach Juli 2028 weiterhin fossile Gas- und Öl-Heizungen als alleinige Wärmeerzeuger eingebaut werden. Das wird von vielen Eigentümern zunächst als Erleichterung wahrgenommen – birgt jedoch neben den damit einhergehenden CO2-Emissionen auch verschiedene wirtschaftliche Risiken, warnen die Experten der Energieagentur des Landkreises.
Gut geplante Modernisierung ist wichtig
So sehe die Planung vor, dass neu eingebaute fossile Heizungen durch die vorgegebene „Bio-Treppe“ schrittweise mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Energieträger betrieben werden müssen. Öl- und Gasheizungen, die nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes eingebaut werden, müssen ab 2029 zu mindestens zehn Prozent mit Biomethan oder Bioheizöl betrieben werden, erklären die Berater der Energieagentur. Dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2040 in drei Schritten. Fachleute weisen darauf hin, dass diese Energieträger auf absehbare Zeit teurer bleiben dürften und die ausreichende Verfügbarkeit nicht gesichert ist. Zusätzlich dürfte der europaweite Emissionshandel (ETS 2) mit dem CO2-Zertifikatehandel ab 2028 fossile Energieträger weiter verteuern. Damit können fossile Heizsysteme zwar weiterhin unbefristet eingebaut werden, ihre Betriebskosten werden jedoch steigen. Eine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen sei weiterhin nicht vorgesehen.
Im Südwesten sind viele Vorgaben allerdings nicht neu. In Baden-Württemberg gilt bereits seit Jahren das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), das beim Heizungstausch den Einsatz erneuerbarer Energien oder Ersatzmaßnahmen verlangt.
Gebäudezustand und Alter der Heizung sind Kriterien
Für Eigentümer bedeutet das: Weder überstürztes Handeln noch pauschales Abwarten sind sinnvoll. Entscheidend bleiben der Zustand des Gebäudes, das Alter der Heizung und die geplanten Sanierungsschritte. Die Erfahrung aus der unabhängigen Energieberatung der Energieagentur Landkreis Göppingen zeigt, dass es sich häufig lohnt, auf moderne Heizungstechnologien zu setzen. So können auch Bestandsgebäude bei entsprechend niedrigen Vorlauftemperaturen – zum Beispiel durch die Vergrößerung einzelner Heizflächen – effizient mit klimafreundlichen Wärmepumpen versorgt werden. Bei den zu erwartenden Preissteigerungen fossiler Energieträger lohnt sich die Umstellung auf erneuerbare Wärmeerzeuger dabei sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich.
Denn unabhängig von politischen Änderungen gilt: Eine moderne Heiztechnik und eine gut geplante Modernisierung sparen Energie, reduzieren Kosten und erhöhen den Wohnkomfort – Schritt für Schritt und angepasst an das jeweilige Gebäude.
Regeln zur Förderung und Informationsveranstaltung
Förderung: Unklar ist derzeit noch, wie sich einzelne Details im Gesetzgebungsverfahren verändern und wie Förderprogramme konkret ausgestaltet werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll nach bisherigen Ankündigungen grundsätzlich bis 2029 fortgeführt werden und weiterhin vor allem klimafreundliche Heizsysteme unterstützen. Für neue Öl- und Gasheizungen sind dagegen weiterhin keine Zuschüsse vorgesehen. Welche Förderhöhen künftig gelten, wird erst mit dem finalen Gesetz feststehen.
Onlineveranstaltung: Einen ersten Überblick über die geplanten gesetzlichen Änderungen, Fördermöglichkeiten und Alternativen zu fossilen Wärmeerzeugern bietet eine kostenfreie Onlineveranstaltung der Energieagentur Landkreis Göppingen „Neue Heizungsregeln – Orientierung für Eigentümer“ am Donnerstag, 26. März, um 18.30 Uhr. Weitere Informationen und Anmeldung unter 07161 65165-00 oder klimaschutz-goeppingen.de/veranstaltungen.
