Geflügelpest im Landkreis Göppingen: Erkrankter Graureiher gefunden

Im Kreis Göppingen wurde ein Graureiher gefunden, bei dem die Vogelpest nachgewiesen wurde. (Symbolfoto)
Thomas Warnack/dpa- Graureiher mit Vogelgrippe im Landkreis Göppingen nachgewiesen – Fund am 09.11.2025 bestätigt.
- Landratsamt bewertet Infektionsrisiko als unverändert, keine zusätzlichen Präventionsmaßnahmen.
- Geflügelhalter aufgefordert, Schutzmaßnahmen strikt einzuhalten – z. B. Kontakt zu Wildvögeln vermeiden.
- Tote oder kranke Wildvögel nicht berühren, Funde dem Veterinäramt melden.
- Risiko für Menschen laut Friedrich-Loeffler-Institut sehr gering, keine Infektionen in Deutschland bekannt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Bei einem Graureiher, der in Göppingen gefunden wurde, ist die Vogelgrippe nachgewiesen worden, schreibt das Göppinger Landratsamt in einer Mitteilung. Das Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) habe das Landratsamt am Sonntag (09.11.2025) erhalten. „Im Landkreis Göppingen sind derzeit keine weiteren bestätigten Fälle der Geflügelpest bekannt“, betont das Landratsamt. Das Landratsamt Göppingen geht, in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, davon aus, dass sich das Infektionsrisiko durch den Fund des infizierten Wildvogels vor Ort nicht erhöht habe. „Zum jetzigen Zeitpunkt wird daher von weiteren Präventionsmaßnahmen abgesehen“, schreibt das Landratsamt.
Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden jedoch dringend aufgerufen, die im Land geltenden Maßnahmen zu Verhinderung einer Ausbreitung der Geflügelpest weiter strikt einzuhalten. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und anderer gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen. Generell müssen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent eingehalten werden. Ställe sollten nur in spezifischer Kleidung beziehungsweise Schutzkleidung betreten und die Schuhe gewechselt werden. Vor und nach dem Betreten der Ställe müssen die Hände mit Wasser und Seife gewaschen werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren. Das Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung soll nur im Stall erfolgen und Tränken dürfen nur mit Leitungswasser gefüllt werden. Neue Tiere dürfen nur aus unverdächtiger Herkunft gekauft werden.
Keine toten Wildvögel anfassen
„Das Veterinäramt wird die Entwicklung genau beobachten und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen“, erklärt das Landratsamt weiter. Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, sei es aktuell besonders wichtig, die Sicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Gefahr für Menschen?
Für die Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung mit der Vogelgrippe als sehr gering ein. In Deutschland sei bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen oder die tot sind, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Reiher, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, ist das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt zu melden. Im Landkreis Göppingen sind Meldungen per E-Mail an veterinaeramt@lkgp.de möglich.
