Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Plätze reichen nicht für alle Kinder

Ganztagsangebote wird es zunächst doch nicht für alle Göppinger Grundschüler geben (Symbolbild).
dpa- Göppingen kann nicht allen Grundschulkindern Ganztagsbetreuung anbieten.
- Start mit neuem Schuljahr: Rechtsanspruch gilt zuerst für Erstklässler, später stufenweise.
- Verfahren bei Mangel: erst Angebot bis 16 Uhr – wird es abgelehnt, entfällt der Anspruch.
- Danach Absagen an Kinder ohne Rechtsanspruch, Priorität von Klasse vier abwärts.
- Eltern ohne Nachweis von Erwerbstätigkeit erhalten grundsätzlich eine Absage.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Mit dem neuen Schuljahr startet schrittweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Zunächst haben die Erstklässler diesen Rechtsanspruch, in den darauffolgenden Jahren wird er stufenweise auf weitere Klassenstufen ausgeweitet.
In der Stadt Göppingen war vorgesehen, von Anfang an allen Grundschulkindern unabhängig von Klassenstufe oder bestehendem Rechtsanspruch einen Betreuungsplatz anzubieten. Dazu sollten auch Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung sowie Viertklässler nach Abschluss der Grundschule berücksichtigt werden. Die Angebote wurden entsprechend umstrukturiert, die Betreuungszeit auf 16 Uhr begrenzt, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Doch nun räumt die Stadt in einer Pressemitteilung ein, dass die Zahl der Plätze zu gering ist. „Die aktuellen Vormerkungszahlen zeigen, dass die vorhandenen Betreuungskapazitäten nicht ausreichen, um im kommenden Schuljahr allen Kindern der Klassenstufen eins bis vier einen Platz anzubieten. Ziel der Stadt bleibt es daher, den gesetzlichen Rechtsanspruch zuverlässig umzusetzen und gleichzeitig möglichst vielen Familien weiterhin ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu ermöglichen“, heißt es.
Wer bekommt eine Absage?
Dafür werde ein einheitliches Verfahren an allen Schulen eingeführt: „In einem ersten Schritt wird bei Überbelegung der Betreuung bis 14 Uhr ein Platz in der Betreuung bis 16 Uhr angeboten. Wird dieses Angebot nicht angenommen, entfällt der Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Sollten an einem Standort weiterhin nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, werden in einem zweiten Schritt Absagen an Familien verschickt, deren Kinder noch keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung haben.“
Die Stadt stellt klar: „Eltern, die keine Erwerbstätigkeit nachgewiesen haben, erhalten grundsätzlich eine Absage.“ Reichen die Plätze darüber hinaus weiterhin nicht aus, werden die Absagen stufenweise nach Klassenstufen verteilt -- von den Viertklässlern abwärts. Dieses Vorgehen gelte einheitlich an allen Schulen bis einschließlich des Schuljahres 2029/30. Ab diesem Zeitpunkt besteht der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder.
Darüber hinaus werde die Satzung zur Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2027/28 überarbeitet. Vorgesehen sind unter anderem eine neue Gebührenkalkulation, ein verbindlicher Zeitraum für die Vergabe der Platzzusagen, klare Regelungen zum Vorgehen bei Überbelegung, Anpassungen der Betreuungszeiten und die Mindestteilnehmerzahl pro Betreuungsgruppe.
