Feuer in Göppingen
: Brand im Chalet am Spitalplatz – Anklage wegen versuchten Mordes

Ein 46-Jähriger steht im Verdacht, das eigene Holzchalet auf dem Göppinger Spitalplatz in Brand gesetzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage erhoben.
Von
Christine Figl
Göppingen
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Das „Chalet“ auf dem Spitalplatz in Göppingen am Tag nach dem Brand.

So sah das „Chalet“ auf dem Spitalplatz in Göppingen am Tag nach dem Brand aus.

Birgit Rexer
  • Ulmer Staatsanwaltschaft klagt 46-Jährigen wegen versuchten Mordes und Brandstiftung an.
  • Er soll sein versichertes Holzchalet am Göppinger Spitalplatz mit Molotow-Cocktails angezündet haben.
  • Laut Anklage wollte er über 300.000 Euro Versicherungssumme erschleichen – ein Cocktail brannte.
  • Eine Zeugin bemerkte Rauch, die Feuerwehr verhinderte einen Vollbrand; eine Anwohnerin wurde leicht verletzt.
  • Der Mann meldete den Schaden seiner Versicherung, schweigt zum Vorwurf und sitzt in Untersuchungshaft.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat gegen einen 46-jährigen Mann Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm wegen des Verdachts des versuchten Mordes, besonders schwerer Brandstiftung, versuchten Versicherungsbetruges u.a. erhoben. Nach dem Anklagevorwurf soll sich der Angeschuldigte, der Betreiber einer Shisha-Bar samt eines Holzchalets in Göppingen war, dazu entschlossen haben, durch die Inbrandsetzung des Holzchalets eine Versicherungssumme von über 300.000 Euro zu erschleichen.

Dafür habe er mittels dreier Molotow-Cocktails versucht, das Holzchalet in Brand zu setzen, welches er zuvor entsprechend versichert haben soll, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung. Und weiter: „Am 20. Januar 2026 gegen 2.50 Uhr sei der Angeschuldigte in das Holzchalet eingebrochen und habe drei Molotow-Cocktails eingebracht, wovon aber lediglich einer umgesetzt habe.“ Sodann soll der Mann den Brand sich selbst überlassen haben.

Zeugin entdeckt Rauch

Aufgrund des erkennbar geringen Abstands zur Wohnbebauung, habe der Angeschuldigte ein Übergreifen des Feuers und das Eindringen der toxischen Rauchgase in die umliegend bewohnten Wohnungen jedenfalls billigend in Kauf genommen, schreibt die Staatsanwaltschaft Ulm weiter. Durch die Entzündung des einen Molotow-Cocktails sei es bereits zu einer erheblichen Rauchgasentwicklung gekommen, welche durch eine Zeugin zufällig entdeckt worden sein soll.

Die alarmierte Feuerwehr konnte die Entstehung eines Vollbrandes sowie ein Übergreifen auf die Wohnbebauung durch ein schnelles Eingreifen verhindern. Durch die in die Wohnung gezogenen Rauchgase wurde lediglich eine Anwohnerin leicht verletzt. Der Angeschuldigte soll noch am Tattag den Brand seiner Versicherung gemeldet und den Schaden geltend gemacht haben.

Der Angeschuldigte hat sich bislang zum Tatvorwurf nicht eingelassen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Ulm weist darauf hin, dass der Angeschuldigte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.