Energieberater in Göppingen
: Wechsel der Heiztechnik? Experten beraten

Gesetzliche Änderungen ab 2024 führen zu Unsicherheit bei Heizungsfragen. Fachleute der Energieagentur und der Innung Sanitär-Heizung-Klima geben Antwort.
Von
nwz
Göppingen
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Standen Rede und Antwort:  Energieberaterin Nina Martin, Rainer Häfele und Volker Breusch von der Innung Sanitär-Heizung-Klima sowie Energieberater Dominik Secks (von rechts). Themen waren das GWG-Gesetz und aktuelle Förderrichtlinien.⇥

Giacinto Carlucci

Die Temperaturen sind deutlich in den Keller gegangen und die Heizungen laufen auf Hochtouren. Dabei stellt der ein oder andere fest, dass das gute Stück im Keller schon etwas in die Jahre gekommen ist und bald ein Austausch bevorstehen könnte. Mit hohen Investitionen verbunden, sollte solch ein Wechsel der Heiztechnik gut überlegt sein. Zum Jahreswechsel werden einige gesetzliche Änderungen in Kraft treten, die noch viele Fragen aufwerfen. Diese stellten die Leserinnen und Leser der Expertin und den Experten bei der Telefonaktion der NWZ und der GEISLINGER ZEITUNG. Neben Nina Martin und Dominik Seck, von der Energieagentur Landkreis Göppingen, waren Rainer Häfele und Volker Breusch, beide Heizungsbauer und Obermeister der Innung Sanitär-Heizung-Klima am Telefon.

Muss ich meine funktionierende Ölheizung tauschen?

Funktionierende Gas- und Ölheizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Wenn die Heizung kaputtgeht und noch repariert werden kann, gibt es ebenfalls keine Pflicht zum Austausch. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich und die Gas- oder Ölheizung muss komplett ausgetauscht werden, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.

Darf ich ab 2024 noch eine Gas- der Ölheizung einbauen?

In Neubaugebieten greift die Verpflichtung für neu eingebaute Heizungen 65 Prozent Erneuerbare Energien zu nutzen ab 1. Januar 2024. In Bestandsgebäuden und in Neubauten in Baulücken im Landkreis Göppingen wird der Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien spätestens nach dem 30. Juni 2028 verpflichtend.

Entscheidet eine Kommune auf Grundlage eines Wärmeplans bereits vorab, ein Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes auszuweisen, endet die Frist früher. Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans allein ist nicht bindend. Erst der Beschluss über ein Einzelgebiet, indem sicher ein Wärme- oder Wasserstoffnetz gebaut werden soll, löst die Verpflichtung aus.

Ab wann muss der Anteil der Erneuerbaren Energien wachsen?

Bis zum Ablauf der Frist dürfen weiterhin auch neue Heizungen eingebaut werden, die mit Gas oder Öl betrieben werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:

2029: mindestens 15 Prozent, 2035: mindestens 30 Prozent, 2040: mindestens 60 Prozent, 2045: 100 Prozent. Zu beachten ist, dass in Baden-Württemberg seit 2015 das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gilt, nachdem neu eingebaute Heizungen bereits jetzt mit 15 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Alternativ können Dämm- und Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden.

Entscheidet man sich für den Einbau einer Gas- oder Ölheizung, ist zudem eine Beratung zu den wirtschaftlichen Risiken verpflichtend. Denn zukünftig ist bei fossilen Brennstoffen, wie Öl und Gas infolge der CO2-Steuer, mit deutlichen Preissteigerungen zu rechnen. Die Experten empfehlen deshalb, nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die zukünftigen Betriebskosten bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Ich möchte eine Wärmepumpe einbauen, habe aber keine Fußbodenheizung?

Der Mythos, dass Wärmepumpen nur mit Fußbodenheizungen effizient funktionieren, hält sich hartnäckig. Doch moderne Wärmepumpen können auch mit Heizkörpern effizient Wärme bereitstellen. Dies kann vor allem im Altbau oder bei geringem Budget sinnvoll sein. Wie effizient die Wärmepumpe allerdings auch ohne Fußbodenheizung arbeitet, ist dabei abhängig von der maximalen Vorlauftemperatur des Heizsystems, welche für einen wirtschaftlichen Betrieb der Wärmepumpe 55 Grad Celsius nicht überschreiten sollte.

Lohnt sich Strom vom eigenen Dach für die Wärmepumpe?

Für viele Gebäudeeigentümer kann es attraktiv sein, die Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach zu kombinieren. Vor allem im Frühjahr, Sommer und Herbst liefert sie grünen Strom für die Warmwasserbereitung und wenn es draußen nicht ganz so warm ist auch für die Heizung. Dadurch können je nach Anlagengröße zirka 20 bis 40 Prozent des jährlichen Wärmepumpen-Stroms klimafreundlich auf dem eigenen Dach erzeugt werden.

Kann ich eine Förderung für meine neue Heizung beantragen?

Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird fortgeführt, jedoch im Zuge der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes ebenfalls überarbeitet. Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen soll es ab dem Jahr 2024 höhere Fördersätze geben. Jedoch soll die maximale Förderhöhe deutlich verringert werden.

Abhängig von verschiedenen Faktoren, wie den Gesamtkosten der geplanten Maßnahme, kann eine Antragstellung deshalb noch in diesem Jahr günstiger sein. Auch wenn der Einbau der Heizung erst im nächsten Jahr geplant ist.

Da die Bundesförderung effiziente Gebäude nicht von der aktuellen Haushaltssperre des Bundes betroffen ist, lohnt sich eine Prüfung. Unterstützen können hierbei Ihr Heizungsbauer oder Fachleute der Energieagentur Landkreis Göppingen.

Kostenlose und neutrale Beratungen für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Göppingen bietet die Energieagentur Landkreis Göppingen rund um die Themen Energie, Heizung und Solar an. Terminvereinbarungen unter Telefon (07161) 6516500.