Bundestagswahl
: Fehler bei Wahlbenachrichtigungen

Die Stadt Göppingen weist darauf hin, dass in den Wahlbenachrichtigungen aufgrund eines technischen Fehlers eine falsche Rücksendeadresse abgedruckt ist.
Von
Sandra Schröder
Göppingen
Jetzt in der App anhören
Bundestagswahl 2025 - Wahlbenachrichtigung: 16.01.2025, Baden-Württemberg, Stuttgart: Eine amtliche Wahlbenachrichtigung zur Wahl zum deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 liegt auf einer zweiten Wahlbenachrichtigung. Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In den aktuell verschickten Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl gibt es einen Druckfehler.

Marijan Murat/dpa
  • Technischer Fehler in Wahlbenachrichtigungen; falsche Rücksendeadresse.
  • Wahlbenachrichtigungen für Bundestagswahl am 23. Februar werden verteilt.
  • Briefwahlanträge an Göppinger Rathaus oder Bezirksämter schicken.
  • Wer keine Benachrichtigung bis 3. Februar 2025 erhält, Hotline (07161) 650-1680 anrufen.
  • Pressemitteilung der Stadt Göppingen informiert über Fehler.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Für die Bundestagswahl am 23. Februar werden ab Mittwoch (22. Januar) die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten zugestellt. Aufgrund eines technischen Fehlers ist darin jedoch die Adresse des Bezirksamts Holzheim (Schlater Straße 1, 73037 Göppingen) als Rücksendeadresse zur Stellung eines Briefwahlantrags angegeben. Darauf weist die Stadtverwaltung am Dienstagnachmittag in einer Pressemitteilung hin.

Briefwahlanträge an das Rathaus schicken

Sprecherin Andrea Rothfuß erklärt, dass die Briefwahlanträge an das Göppinger Rathaus (Hauptstraße 1, 73033 Göppingen/ Postfach 11 49, 73011 Göppingen) und auch an alle Bezirksämter geschickt werden können. Selbstverständlich können diese auch persönlich abgegeben oder eingeworfen werden.

Wer bis Montag, 3. Februar 2025, seine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, kann sich beim Wahlamt unter der Wahl‐Hotline (07161) 650-1680 melden.

Briefwahl nur mit Wahlbenachrichtigung

Erst nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl beantragt werden, bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr.

In der Stadt Göppingen können die Briefwahlunterlagen per QR-Code beantragt werden, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, per Post mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per Onlineformular, per E-Mail an  wahlamt@goeppingen.de oder persönlich im Wahlbüro der Stadtverwaltung im Rathaus.

Briefwahl persönlich im Rathaus

Wer die Briefwahl persönlich beantragt, hat die Möglichkeit direkt vor Ort per Briefwahl zu wählen. Das geht im Rathaus (Hauptstraße 1, EG Zimmer 027) ab voraussichtlich 10. Februar zu den allgemeinen Öffnungszeiten: Montag von 8 bis 13 Uhr; Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr; Donnerstag von 13.30 bis 18 Uhr. Benötigt wird der Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung.

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 10. Februar verschickt.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt der Stadt Göppingen bis spätestens Wahlsonntag, 23.Februar, 18 Uhr vorliegen. Solange können die Wahlbriefe direkt im Wahlbüro abgegeben, oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt, betont die Stadtverwaltung.