Schon zu Prozessbeginn gesteht der Angeklagte seine Schuld: Er steht vor dem Amtsgericht Göppingen wegen versuchter Brandstiftung an der Haierschule in Faurndau. Im März vergangenen Jahres legte er dort unter Einfluss von Rauschgift ein Feuer in einem Verkaufsstand. Ein Motiv hatte er nicht. Jetzt wurde die Verhandlung fortgesetzt, sie endete für den 23-Jährigen mit einer Bewährungsstrafe.

Verfahren abgetrennt

Ursprünglich saß der junge Mann nicht alleine auf der Anklagebank. Das Verfahren wegen versuchter Brandstiftung gegen einen weiteren Angeklagten wurde aber abgetrennt. Mit Freunden hatten die beiden den Abend des 23. März 2018 auf dem Schulgelände verbracht, wo es zum Ausbruch des Feuers kam, bei dem ein Sachschaden von 20.000 Euro entstand.

Unter Rauschmitteleinfluss

Wie Richter Heiner Buchele in seinem Urteil sagte, geht das Gericht von vorsätzlichem Vollrausch aus, in dem der 23-Jährige eine Sachbeschädigung beging und versuchte, einen Brand zu legen. „In erheblicher Weise“ habe der Angeklagte Alkohol und Cannabis konsumiert. Ein Zeuge habe eine Person, deren Beschreibung auf ihn zutrifft, stark alkoholisiert, sich auffällig bewegend und schreiend zur Tatzeit auf dem Schulhof gesehen.

Schulgebäude in Gefahr

Dort zündete der Angeklagte ein Verpackungspapier an und warf es in einen Kiosk-Stand, der unter einer Überdachung stand. Dieser geriet in Vollbrand, die darüber liegende Deckenkonstruktion fing an zu glimmen und musste von der Feuerwehr entfernt werden. „Das Schulgebäude als solches stand schon kurz davor, Feuer zu fangen“, sagte Buchele. „Man weiß über die Unbeherrschbarkeit des Feuers Bescheid, auch wenn man betrunken ist“, wendete er sich an den Angeklagten.
Dennoch müsse man das Geständnis des 23-Jährigen mildernd berücksichtigen – darin waren sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger einig. Auch Buchele rechnete dem 23-Jährigen dies an: „Das Zugeben der Tat ist ein deutliches Zeichen der Einsicht.“ Bereits zum Auftakt der Verhandlung zeigte der junge Mann sich geständig. Zwar sei seine Erinnerung lückenhaft, dennoch gestand er, dass es seine Idee war, das Feuer zu legen. Weshalb er dies getan hatte, wisse er selbst nicht mehr.

Psychische Erkrankung durch Drogen

Man müsse im Blick behalten, dass die Suchtkrankheit immer den Hintergrund des Ganzen bilde, merkte Buchele an. Bereits drei Mal war der Angeklagte in Therapie, litt zudem über einen längeren Zeitraum unter einer drogenbedingten Psychose. Eine solche psychotische Störung konnte der sachverständige Arzt Dr. André Bönsch in seinem medizinischen Gutachten für den Fall der versuchten Brandstiftung jedoch weder nachweisen noch sicher ausschließen. Auf die Frage des Verteidigers Markus Kaißer nach einer möglichen Risikofolgenabschätzung antwortete Bönsch, dass der 23-Jährige durch sein impulsives Verhalten auffalle: „Er dachte sicher nicht an die Folgen und den Schaden.“ Zudem hielt er das Legen des Feuers für eine „spontane, reflexhafte Idee“. Auf die Frage des Richters nach dem Motiv antwortete Bönsch: „Ich kann Ihnen keine schlüssige Antwort darauf geben.“
Neben der versuchten Brandstiftung wurde der junge Mann wegen anderer, weiter zurückliegender Taten angeklagt. Staatsanwältin Nadine Schmelzer plädierte deshalb für eine Gesamtstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung von fünf Polizeibeamten sowie Sachbeschädigung und einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, alles Fälle aus dem Jahr 2017, legte sie ihm zur Last.
Das Jugendschöffengericht verurteilte den 23-Jährigen zu einer geringeren Strafe: Elf Monate auf Bewährung, die auch der Verteidiger in seinem Plädoyer forderte. Der junge Mann wird zudem Schadenersatz leisten müssen und für die Wiederherstellungskosten von 13.891 Euro aufkommen müssen. „Ich finde es nicht gut, was ich getan habe“, bekräftigte er in seinem Schlusswort. Er sei aber auf dem Weg, dass es ihm wieder gut gehe.

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