Brand in Holzchalet in Göppingen: Anklage wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und Betrug

Das „Chalet“ auf dem Spitalplatz in Göppingen am Tag nach dem Brand. Nur durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr konnte ein Vollbrand des Holzgebäudes verhindert werden.
Birgit Rexer- Prozess in Ulm: Ein 46-Jähriger steht wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und Betrugs vor Gericht.
- Vorwurf: Er soll das Holzchalet am Spitalplatz in Göppingen angezündet haben, um Geld zu erhalten.
- Laut Anklage wurden drei Molotow-Cocktails eingebracht – nur einer zündete, der Täter floh.
- Eine Passantin alarmierte die Feuerwehr, die einen Vollbrand und ein Übergreifen verhinderte.
- Verhandlung ab Dienstag, 29. September, geplant sind acht Termine, Urteil Anfang Dezember.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Versuchter Mord, besonders schwere Brandstiftung und versuchter Versicherungsbetrug, so lauten die Anklagepunkte, wegen derer sich ein 46-Jähriger ab Dienstag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm verantworten muss.
Laut Anklage soll der Betreiber einer Shisha-Bar samt eines Holzchalets in Göppingen, das Holzchalet, das Teil des Göppinger Weihnachtsmarktes war, angezündet haben. Durch den Brand wollte er von seiner Versicherung über 300.000 Euro für den Schaden an dem Gebäude bekommen, vermutet die Staatsanwaltschaft. „Am 20. Januar 2026 gegen 2.50 Uhr sei der Angeschuldigte in das Holzchalet eingebrochen und habe drei Molotow-Cocktails eingebracht, wovon aber lediglich einer umgesetzt habe“, lautet die Anklage der Ulmer Staatsanwaltschaft. Danach sei er vom Tatort geflohen und habe den Brand in dem Holzgebäude auf dem Spitalplatz sich selbst überlassen. „Aufgrund des erkennbar geringen Abstands zur Wohnbebauung, habe der Angeschuldigte ein Übergreifen des Feuers und das Eindringen der toxischen Rauchgase in die umliegend bewohnten Wohnungen jedenfalls billigend in Kauf genommen“, wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor.
Drei Molotow-Cocktails gezündet
Eine Passantin entdeckte den Brand durch Zufall, da Rauch aus dem Gebäude drang. Die Zeugin rief die Feuerwehr, die einen Vollbrand sowie ein Übergreifen auf die umliegenden Häuser verhindern konnte. Dennoch wurde eine Anwohnerin durch Rauchgase leicht verletzt. Noch am Tag der Tat meldete der 46-Jährige den Schaden seiner Versicherung. Von Anfang an ging die Polizei bei dem Feuer in dem Chalet durch die Spuren vor Ort von Brandstiftung aus.
Die Verhandlung beginnt am Dienstag, 29. September, um 13.30 Uhr vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Tresenreiter. Derzeit sind für den Prozess acht Verhandlungstermine geplant, ein Urteil soll Anfang Dezember fallen.

