Biomüll im Kreis Göppingen: Zeitplan für Verteilung der Biotonnen an die Haushalte steht

Eine Biotonne steht zur Abholung bereit: Das wird vom Jahr 2027 an auch zum alltäglichen Bild im Kreis Göppingen gehören.
Andreas Arnold/dpa- Ab 2027 ersetzt die Biotonne im Kreis Göppingen die Biobeutel.
- UVA soll am 17.3.2026 über Zuschläge der Ausschreibung entscheiden.
- ESE GmbH liefert 60/120/240-Liter-Tonnen mit Transponder.
- RMG sammelt wöchentlich, verteilt bis 20. Dezember 2026, entsorgt nach Leonberg/Kirchheim/Teck.
- Biobeutel ab 1. Januar 2027 unzulässig; Rückmeldung an AWB bis Ende Mai.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Jahrelang war es ein Streitthema, im Frühjahr dieses Jahres hat der Umwelt- und Verkehrsausschuss (UVA) des Kreistags schließlich die Einführung der Biotonne im Jahr 2027 beschlossen. Sie wird dann die weithin ungeliebten Biobeutel ablösen. Jetzt ist auch klar, bis wann die Tonnen an die Haushalte im Landkreis verteilt werden und wer sie leeren wird. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der UVA am Dienstag, 17.3.2026, dem Beschlussantrag der Verwaltung zustimmt und die Aufträge an die Unternehmen mit den wirtschaftlichsten Angeboten in der europaweiten Ausschreibung vergibt.
Ausschreibung mit zwei Losen
Die Ausschreibung war in zwei Lose aufgeteilt: Einmal ging es darum, wer die Behälter liefert. Das soll die Firma ESE GmbH aus Neuruppin übernehmen. Die neuen Tonnen gibt es in der Größe 60 Liter für Haushalte oder kleinere Arbeitsstellen. Für Mehrfamilienhäuser sind auch Biotonnen mit 120 oder 240 Liter Fassungsvermögen vorgesehen. Die Tonnen werden mit Transpondern ausgestattet und können so den Haushalten eindeutig zugeordnet werden. Denn: „Bei der Sammlung ist der Einsatz eines Detektionssystems vorzusehen“, heißt es in der Ausschreibung zu Los zwei. So soll kontrolliert werden, ob Fremdstoffe im Biomüll landen.
Mit diesem zweiten Los wurde jenes Unternehmen gesucht, das einmal pro Woche die Leerung der Tonnen übernimmt. Hier soll die Firma RMG Rohstoffmanagement aus Eltville am Rhein den Zuschlag bekommen. Sie muss dann bis Oktober eine Anlieferstelle im Kreisgebiet für die Behälter der ESE GmbH zur Verfügung stellen. Und dann die Biotonnen auch an die Kunden ausliefern. Der Zeitrahmen wurde auch festgelegt: „Die Verteilung der Behälter muss bis zum 20. Dezember 2026 abgeschlossen sein.“ Zudem muss RMG die Hard- und Software für den Einsatz des elektronischen Identsystems zur Verfügung stellen, mit der die Häufigkeit der Leerungen erfasst werden soll. Schließlich ist die Firma auch für die Entsorgung zuständig: „Der gesammelte Bioabfall ist vom Auftragnehmer zu den vorgesehenen Behandlungsanlagen in Leonberg und Kirchheim/Teck zu transportieren.“
Biobeutel sind nicht mehr zulässig
Ab dem 1. Januar 2027 ist die Bioabfallsammlung in Kunststoffbeuteln nicht mehr zulässig, da diese als Störstoffe gelten und in den künftigen Verwertungsanlagen nicht entfernt werden können (verschärfte Vorgaben der Bioabfallverordnung). Die gesammelte Menge an Küchenabfällen hat sich im Kreis über die Jahre kontinuierlich erhöht und liegt mittlerweile bei mehr als 13.000 Jahrestonnen. Durch die hohe Zahl an Einzelbeuteln, die aktuell am Straßenrand bereitgestellt werden, entsteht für die Müllwerker eine erhebliche körperliche Belastung beim Einsammeln.
Frist zur Rückmeldung vom AWB verlängert
Die Rückmeldefrist für die Biotonne wurde verlängert. Jetzt sind Rückmeldungen bis Ende Mai möglich, teilt der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) mit. Mit den Gebührenbescheiden Anfang Februar hat der AWB an alle Haushalte und Arbeitsstätten ein Infoschreiben zur Einführung der Biotonne verschickt. Wer keine Tonne wünscht, kann dies dem AWB online über www.myawb.de mitteilen.
Bei Mehrfamilienhäusern mit Hausverwaltungen, in denen die Haushalte Einzelrestmülltonnen nutzen, wurden die Hausverwaltungen bezüglich der Küchen-Biotonnen direkt angeschrieben. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Beschlusses der Eigentümerversammlung Biotonnen für das gesamte Objekt zu bestellen. Sofern diese Lösung gewünscht ist, erfolgt die Rückmeldung über die Hausverwaltungen. Bewohnerinnen und Bewohner solcher Objekte können sich direkt an ihre Hausverwaltung wenden, um das Thema Biotonne anzusprechen und die Bestellung gemeinschaftlich zu klären.
Weitere Informationen zur Küchen-Biotonne unter www.awb-gp.de

