Verwandte in gerader Linie und weitere fünf Personen durften zuletzt bei Begräbnissen nur dabei sein. „Viele bedauerten, dass Bestattungen nur im kleinen Kreis stattfinden dürfen“, weiß Frank Rieder von Bestattungen Rieder in Donzdorf. Das Verständnis für die Auflagen sei bei den Angehörigen allerdings da. „Während die Beschränkungen von den Angehörigen anfangs als sehr schlimm empfunden wurde, haben die meisten die Auflagen schnell verinnerlicht“, sagt auch Jörg Zimmermann vom Salacher Bestattungshaus Zimmermann.
Die Vorschriften sind gelockert worden: 50 Trauergäste sind jetzt wieder erlaubt, von Normalität ist man dennoch weit entfernt. Eine Aufbahrung der Verstorbenen ist nicht möglich. Schon die Trauergespräche haben sich verändert, der Kontakt zu den Angehörigen läuft fast ausschließlich per Telefon oder E-Mail. Besonderen Schutz lassen die Bestattungsunternehmen bei der Vorbereitung und Einsargung der Toten walten. Vollschutzanzug, Handschuhe, Überschuhe und Schutzbrille gehören jetzt zum Alltag. Särge werden nach der Einsargung außen zusätzlich desinfiziert. „Wir sind noch vorsichtiger und passen sehr auf“, sagen Rieder und Zimmermann.
Eislinger Pfarrer versucht persönliche Trauergespräche zu führen
Die Pfarrer erleben die Situation der Angehörigen hautnah. „Alles ist deutlich schwieriger“, sagt Pfarrer Frieder Dehlinger von der Eislinger Christuskirche. Er versucht, die Trauergespräche mit den Hinterbliebenen dennoch persönlich zu führen. Mit gebotenem Abstand, auf der Terrasse oder im Garten. „Die Nähe ist wichtig“, weiß er. Für die Angehörigen sei die jetzige Situation sehr schwer, zusätzlich verschärft werde sie, wenn ein Mensch im Pflegeheim verstorben ist. „Oft haben die Angehörigen den Verstorbenen lange nicht mehr gesehen, der Abschied wird doppelt schwer“, so Dehlinger.
Weder Singen am Grab noch später der Leichenschmaus sind möglich
Viele traditionelle Rituale wie gemeinsames Singen am Grab oder der Leichenschmaus fehlen derzeit, aber auch der Händedruck und die tröstende Umarmung bleiben weiterhin wegen des Abstandsgebots untersagt. Auf den Friedhöfen werden dennoch die Voraussetzungen für würdige Begräbnisse geschaffen. Sarg oder Urne stehen bereits am Grab, bevor die Angehörigen eintreffen.
Der letzte Schritt des Abschiednehmens fällt indes weg, der Sarg wird erst abgelassen, die Urne beigesetzt, wenn die Angehörigen bereits wieder gegangen sind. „Das halte ich persönlich für sehr problematisch“, sagt der katholische Kollege Bernhard Schmid von der Eislinger Kirchengemeinde St. Markus-Liebfrauen. Er meint, dass es unter Berücksichtigung von Sicherheitsmaßnahmen und Abstandsregeln möglich sein sollte, die Bestattung in bisher gewohnter Weise abzuschließen. Die Nöte der Hinterbliebenen erfährt auch er bei den Trauergesprächen, ob am Telefon oder unter freiem Himmel. Die trockene Witterung der vergangenen Wochen habe vieles leichter gemacht, keiner musste auf den Friedhöfen im Regen stehen, denn Aussegnungshallen sind ebenfalls tabu.
Der Geistliche zählt zur Höchstzahl von 50
Bei Bestattungen sind höchstens 50 Teilnehmende zulässig. Bestatter und weitere Mitarbeiter werden nicht mitgezählt, sofern sie mit der Trauergemeinde nicht in unmittelbaren Kontakt kommen. Der Geistliche oder Trauerredner ist bei der Höchstzahl von 50 mitzuzählen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist weiterhin zu wahren. ir