
Bedrohung und Körperverletzung in Jebenhausen: „Es kann doch nicht sein, dass erst eine Straftat passieren muss“
Nun meldet sich auch der Vater des Jungen zu Wort, der von einem 22-Jährigen in Jebenhausen geohrfeigt worden sein soll. Er ärgert sich über die Gesetzeslage, ein Oberstaatsanwalt klärt auf. Der Teenager geht nur noch mit Pfefferspray aus dem Haus.

Ein Schild mit der Aufschrift „Psychiatrie“ an einem Gebäude (Symbolbild). Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann auch eine schuldunfähige Person in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden.
Armin Weigel/dpa