SWP+SWP+Nach Gerichtsurteil
: Tattoos im Beruf: Was ist erlaubt?

Der Verwaltungsgerichtshof in Bayern hat entschieden, dass Polizisten in Bayern nicht tätowiert sein dürfen. Wie sieht es in Baden-Württemberg aus?
Von
Rebecca Jacob
München
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Polizeioberkommissar Jürgen Prichta wollte sich den Schriftzug „Aloha“ auf den Unterarm tätowieren lassen, was aber laut Bayerischem Beamtengesetz verboten ist. Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Gesetz - bayerische Polizisten dürfen sich demnach nicht tätowieren lassen.

Britta Schultejans/dpa