
Nach Gerichtsurteil: Tattoos im Beruf: Was ist erlaubt?
Der Verwaltungsgerichtshof in Bayern hat entschieden, dass Polizisten in Bayern nicht tätowiert sein dürfen. Wie sieht es in Baden-Württemberg aus?

Polizeioberkommissar Jürgen Prichta wollte sich den Schriftzug „Aloha“ auf den Unterarm tätowieren lassen, was aber laut Bayerischem Beamtengesetz verboten ist. Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Gesetz - bayerische Polizisten dürfen sich demnach nicht tätowieren lassen.
Britta Schultejans/dpa