Waldbrandgefahr Kreis Göppingen: Landratsamt warnt bei Aufenthalt in Wäldern

Weil die Wälder trocken sind, steigt die Gefahr von Bränden - auch im Landkreis Göppingen. Die Kreisverwaltung informiert über die richtige Verhaltensweise bei Aufenthalten in Wäldern.
Frank Rumpenhorst/dpa- Kreis Göppingen warnt vor Waldbrandgefahr aufgrund von Trockenheit und hohen Temperaturen.
- Rauchverbot in Wäldern vom 1. März bis 31. Oktober, Grillen nur an offiziellen Stellen erlaubt.
- Bürger sollen sich über Waldbrandgefahrenstufen informieren und keine Fahrzeuge auf Grasflächen parken.
- Aktuell gilt Gefahrenstufe 3 nach dem Waldbrandgefahrenindex des DWD.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Gefahr von Wald- und Flächenbranden im Kreis Göppingen steigt – Grund dafür sind ausbleibende Regenfälle und steigende Temperaturen. Das teilt das Landratsamt Göppingen mit. Die Behörde ruft alle Bürgerinnen und Bürger zu besonderer Vorsicht auf, um die Wälder zu schützen und Einsätze der Feuerwehr zu vermeiden.
Rauchverbot im Wald bis 31. Oktober
Das Landratsamt erklärt, worauf geachtet werden soll: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt in allen Wäldern ein gesetzliches Rauchverbot. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette könne einen Brand verursachen.
Feuer solle man nie unbeaufsichtigt lassen und stets unter Kontrolle halten: Grillen ist nur an offiziellen Stellen erlaubt. „Beim Verlassen der Feuerstelle muss das Feuer vollständig gelöscht sein“, heißt es weiter. Vorab solle man sich über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe in der Region informieren. „Bei Gefahrenstufe 4 oder 5 ist unbedingt auf offenes Feuer zu verzichten.“
Fahrzeuge sollen zudem nicht auf Grasflächen oder Wiesen abgestellt werden, da heiße Fahrzeugteile wie etwa Auspuffanlagen trockenes Gras entzünden könnten. Außerdem müssen Forst- und Rettungswege jederzeit frei zugänglich sein.
Dem Deutschen Wetterdienst (DWD) zufolge gilt nach dem Waldbrandgefahrenindex etwa für Stötten aktuell die Gefahrenstufe 3 – mittlere Gefahr. Bei Stufe 1 gilt die Gefahr als sehr gering, bei Stufe 2 als gering, bei Stufe 4 wird von hoher Gefahr ausgegangen und bei Stufe 5 von sehr hoher Gefahr. Weitere Orte aus dem Kreis sind beim DWD nicht aufgeführt.

